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Hansepflege-Ambulant

Leistung 02 · SGB V § 37

Behandlungspflege in Grimmen & Stralsund – Medizin Zuhause

Examinierte Pflegefachkräfte übernehmen ärztlich verordnete Maßnahmen direkt bei Ihnen zu Hause – dokumentiert, hygienisch und in enger Abstimmung mit Ihrem Arzt. Direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.

Kostenfreie Erstberatung · Mo–Fr 8–15 Uhr · Auch zur Antragstellung

Eine Pflegefachkraft der Hansepflege-Ambulant misst einem aelteren Mann zuhause den Blutdruck
Krankenkasse übernimmt

Behandlungspflege – wenn Medizin zuhause stattfindet.

Behandlungspflege – auch häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V genannt – umfasst alle medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, die ein Arzt verordnet und die in Ihrem Zuhause durch examinierte Pflegefachkräfte durchgeführt werden. Sie ergänzt die ärztliche Versorgung unmittelbar in Ihrem Alltag.

Anders als die Grundpflege ist Behandlungspflege medizinisch begründet und wird auf Rezept verordnet. Ziel: Krankenhausaufenthalte verkürzen oder vermeiden – und eine optimale medizinische Versorgung im gewohnten Umfeld sicherstellen.

FachlichVerordnetDokumentiert
Pflegefachkraft dokumentiert Vitalzeichen bei einem Patienten der Hansepflege-Ambulant zuhause
Examinierte Fachkräfte. Lückenlose Dokumentation. Direkter Draht zum Arzt.
Unser Pflegeverständnis

Was unsere Behandlungspflege konkret abdeckt.

Acht medizinische Leistungsbereiche, alle nach aktuellen Pflegestandards und ärztlicher Verordnung. Ausschließlich durch Pflegefachpersonal.

Medikamentenmanagement

Stellen, Richten und Verabreichen von Tabletten, Tropfen und Injektionen – inklusive subkutaner Insulin- und Heparingabe.

Wund- & Verbandsversorgung

Steriler Verbandswechsel und Behandlung chronischer Wunden (Ulcus cruris, Dekubitus, diabetisches Fußsyndrom) nach modernem Wundmanagement.

  • Vitalzeichenkontrolle

    Blutdruck, Puls, Blutzucker, Temperatur und Flüssigkeitsbilanz – regelmäßig dokumentiert, mit direkter Rückmeldung an den Arzt.

  • Katheter- & Stomapflege

    Hygienische Versorgung von Harnwegskathetern (transurethal, suprapubisch) und Stomata (Kolostomie, Ileostomie, Urostomie).

  • Kompressionstherapie

    Anlegen von Kompressionsverbänden und -strümpfen bei venösen Erkrankungen, Lymphödemen oder Thromboseprophylaxe.

  • Sondenpflege & enterale Ernährung

    Versorgung von PEG- und nasogastralen Sonden, Applikation von Sondennahrung und Medikamentengabe über Sonde.

  • Inhalationstherapie

    Durchführung und Anleitung von Inhalationsbehandlungen bei COPD, Asthma oder nach Operationen.

  • Absaugen von Sekret

    Oropharyngeales und endotracheales Absaugen sowie Pflege und Wechsel von Trachealkanülen.

Wer von Behandlungspflege profitiert.

Behandlungspflege ist nicht an einen Pflegegrad gebunden. Sie ist für alle gedacht, bei denen eine ärztliche Verordnung vorliegt und die medizinische Versorgung im gewohnten Umfeld stattfinden soll.

  • Nach Krankenhausaufenthalt

    Nach Operation oder stationärer Behandlung sichern wir Ihre Versorgung zuhause – Krankenhausaufenthalte werden verkürzt, die Genesung läuft im gewohnten Umfeld weiter.

  • Chronische Erkrankungen

    Diabetes, Herzinsuffizienz, COPD, chronische Wunden – wir kommen täglich oder mehrmals täglich, dokumentieren Verläufe und stimmen uns mit dem behandelnden Arzt ab.

  • Mit Pflegegrad

    Behandlungspflege (SGB V) und Grundpflege (SGB XI) kombinieren wir aus einer Hand – nur ein Pflegeteam, das Ihre gesamte Situation kennt.

  • Komplexe Verordnungen

    Mehrere Maßnahmen, mehrere verordnete Wirkstoffe, enge Abstimmung mit Haus- und Fachärzten – alles aus einer Hand, in enger ärztlicher Begleitung.

Von der Verordnung bis zur ersten Maßnahme.

Vier Schritte, schlank und ohne Bürokratie-Marathon. Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

  1. 01

    Ärztliche Verordnung

    Ihr Haus- oder Facharzt – oder das Krankenhaus bei der Entlassung – stellt eine Verordnung auf Muster 12 aus.

    5 Min
  2. 02

    Kostenzusage

    Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse und klären die Kostenübernahme – schnell und unkompliziert.

    24–48 Std
  3. 03

    Erstgespräch & Pflegeplanung

    Wir kommen zu Ihnen nach Hause, lernen Ihre Situation kennen und erstellen einen individuellen Pflegeplan – abgestimmt auf Verordnung und Alltag.

    60 Min
  4. 04

    Pflege beginnt

    Unsere examinierten Fachkräfte kommen zu vereinbarten Zeiten – pünktlich, dokumentiert und in enger Abstimmung mit Ihrem Arzt.

    Ab Wunschtermin

Was kostet das? Die Krankenkasse zahlt.

Behandlungspflege wird auf ärztliche Verordnung vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen (§ 37 SGB V). Hier die wichtigsten Maßnahme-Gruppen und ihre Kostenträger:

Wir helfen bei der Verordnung – kostenlos

Privat Versicherte klären den Leistungsumfang individuell mit ihrer Versicherung. Bei der Beantragung und Kommunikation mit der Krankenkasse helfen wir kostenlos.

SGB V § 37

Häusliche Krankenpflege

Pflegesachleistung pro Pflegegrad – monatliche Beträge
MaßnahmeÜbernahme
Medikamentengabe & Injektionen
100 %
GKV auf Verordnung
Wundversorgung & Verbände
100 %
GKV auf Verordnung
Vitalzeichenkontrolle
100 %
GKV auf Verordnung
Katheter- & Stomapflege
100 %
GKV auf Verordnung
Gesetzliche Zuzahlung
10 % / max. 10 €
pro Tag, bis Belastungsgrenze

Häufige Fragen zur Behandlungspflege.

Was Patienten und Angehörige uns am häufigsten fragen, bevor sie sich entscheiden.

  • Wer kann Behandlungspflege verordnen?

    Jeder niedergelassene Haus- oder Facharzt kann häusliche Krankenpflege auf dem Formular Muster 12 verordnen. Auch Krankenhäuser können bei der Entlassung eine Anschlussversorgung verordnen, damit die Versorgung lückenlos weiterläuft.

  • Was kostet mich Behandlungspflege?

    Behandlungspflege wird vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gesetzlich Versicherte zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % pro Tag, höchstens jedoch 10 € – bis zur jährlichen Belastungsgrenze. Privat Versicherte klären den Leistungsumfang individuell mit ihrer Versicherung.

  • Wie schnell kann die Behandlungspflege beginnen?

    Nach Eingang der Verordnung und Kostenzusage der Krankenkasse starten wir in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. In dringenden Fällen, etwa bei einer Krankenhausentlassung, gehen wir auch früher an den Start.

  • Kann Behandlungspflege mit Grundpflege kombiniert werden?

    Ja. Beide Leistungen können parallel aus einer Hand erbracht werden. Das hat den Vorteil, dass nur ein Pflegeteam Ihre gesamte Situation kennt. Die Abrechnung läuft getrennt – Behandlungspflege über die Krankenkasse (SGB V), Grundpflege über die Pflegekasse (SGB XI). Wir kümmern uns um beide Wege.

  • Was passiert, wenn sich mein Bedarf ändert?

    Wir passen den Pflegeplan jederzeit an. Veränderungen im Gesundheitszustand melden wir dem behandelnden Arzt, der die Verordnung entsprechend anpasst. Ihr Arzt ist immer eingebunden – bei jeder Maßnahme und bei jedem Plan.

  • Führen wirklich nur examinierte Fachkräfte die Behandlungspflege durch?

    Ja, ausnahmslos. Behandlungspflegerische Maßnahmen dürfen gesetzlich nur durch staatlich examiniertes Pflegefachpersonal durchgeführt werden. Pflegehilfskräfte sind hier nicht zugelassen. Bei uns ist das Standard – keine Ausnahmen.

  • Welche medizinischen Maßnahmen darf ein Pflegedienst übernehmen – und welche nicht?

    Wir übernehmen alle vom Arzt verordneten Maßnahmen aus dem HKP-Leistungskatalog der HKP-Richtlinie: Injektionen (subkutan/intramuskulär), Infusionen (sofern ärztlich begleitet), Medikamentengabe und -richten, Verbandswechsel und Wundversorgung, Katheter- und Stomapflege, Vitalzeichenkontrolle, Kompressionstherapie, Inhalation, Sondenernährung und Absaugen. Nicht unsere Aufgabe: ärztliche Diagnosen, eigenständige Therapie-Entscheidungen, Verschreibungen, intravenöse Erstgabe. Bei Grenzfällen klären wir vorab mit Ihrem behandelnden Arzt.

  • Müssen die einzelnen Behandlungspflege-Maßnahmen jedes Mal neu genehmigt werden?

    Die Maßnahmen werden in der ärztlichen Verordnung (Muster 12) zusammengefasst – die Krankenkasse genehmigt diese Verordnung. Innerhalb der Verordnungs-Laufzeit dürfen wir alle dort gelisteten Maßnahmen erbringen, ohne weitere Einzel-Genehmigung. Ändert sich der Bedarf, stellt der Arzt eine neue oder erweiterte Verordnung aus. Wir koordinieren den Prozess für Sie.

  • Kann ich Behandlungspflege auch nachts oder am Wochenende bekommen?

    Ja, wenn die ärztliche Verordnung das vorsieht (z. B. nächtliche Insulingaben, Wundversorgung am Wochenende). Unser Team plant Einsätze nach der medizinischen Notwendigkeit, nicht nach Bürozeiten. Für Notfälle ist unsere Rufbereitschaft 24/7 unter +49 38326 53000 erreichbar.

Pflege-Update

Bleiben Sie informiert.

Einmal im Quartal: aktuelle Hinweise zur häuslichen Krankenpflege, neue Verordnungs-Regelungen, Klartext zu Gesetzesänderungen. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

08Kontakt

Behandlungspflege beginnt mit einem Anruf.

Erstberatung kostenlos und unverbindlich. Wir klären gemeinsam, welche Maßnahmen verordnungsfähig sind und wann wir starten können.

Mo–Fr 8–17 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife

Beratungstermin anfragen
Direkt anrufen+49 38326 53000Tippen, um zu wählen
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