Medikamentenmanagement
Stellen, Richten und Verabreichen von Tabletten, Tropfen und Injektionen – inklusive subkutaner Insulin- und Heparingabe.
Leistung 02 · SGB V § 37
Examinierte Pflegefachkräfte übernehmen ärztlich verordnete Maßnahmen direkt bei Ihnen zu Hause – dokumentiert, hygienisch und in enger Abstimmung mit Ihrem Arzt. Direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Kostenfreie Erstberatung · Mo–Fr 8–15 Uhr · Auch zur Antragstellung

Behandlungspflege – auch häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V genannt – umfasst alle medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, die ein Arzt verordnet und die in Ihrem Zuhause durch examinierte Pflegefachkräfte durchgeführt werden. Sie ergänzt die ärztliche Versorgung unmittelbar in Ihrem Alltag.
Anders als die Grundpflege ist Behandlungspflege medizinisch begründet und wird auf Rezept verordnet. Ziel: Krankenhausaufenthalte verkürzen oder vermeiden – und eine optimale medizinische Versorgung im gewohnten Umfeld sicherstellen.

Examinierte Fachkräfte. Lückenlose Dokumentation. Direkter Draht zum Arzt.
Acht medizinische Leistungsbereiche, alle nach aktuellen Pflegestandards und ärztlicher Verordnung. Ausschließlich durch Pflegefachpersonal.
Stellen, Richten und Verabreichen von Tabletten, Tropfen und Injektionen – inklusive subkutaner Insulin- und Heparingabe.
Steriler Verbandswechsel und Behandlung chronischer Wunden (Ulcus cruris, Dekubitus, diabetisches Fußsyndrom) nach modernem Wundmanagement.
Blutdruck, Puls, Blutzucker, Temperatur und Flüssigkeitsbilanz – regelmäßig dokumentiert, mit direkter Rückmeldung an den Arzt.
Hygienische Versorgung von Harnwegskathetern (transurethal, suprapubisch) und Stomata (Kolostomie, Ileostomie, Urostomie).
Anlegen von Kompressionsverbänden und -strümpfen bei venösen Erkrankungen, Lymphödemen oder Thromboseprophylaxe.
Versorgung von PEG- und nasogastralen Sonden, Applikation von Sondennahrung und Medikamentengabe über Sonde.
Durchführung und Anleitung von Inhalationsbehandlungen bei COPD, Asthma oder nach Operationen.
Oropharyngeales und endotracheales Absaugen sowie Pflege und Wechsel von Trachealkanülen.
Behandlungspflege ist nicht an einen Pflegegrad gebunden. Sie ist für alle gedacht, bei denen eine ärztliche Verordnung vorliegt und die medizinische Versorgung im gewohnten Umfeld stattfinden soll.
Nach Operation oder stationärer Behandlung sichern wir Ihre Versorgung zuhause – Krankenhausaufenthalte werden verkürzt, die Genesung läuft im gewohnten Umfeld weiter.
Diabetes, Herzinsuffizienz, COPD, chronische Wunden – wir kommen täglich oder mehrmals täglich, dokumentieren Verläufe und stimmen uns mit dem behandelnden Arzt ab.
Behandlungspflege (SGB V) und Grundpflege (SGB XI) kombinieren wir aus einer Hand – nur ein Pflegeteam, das Ihre gesamte Situation kennt.
Mehrere Maßnahmen, mehrere verordnete Wirkstoffe, enge Abstimmung mit Haus- und Fachärzten – alles aus einer Hand, in enger ärztlicher Begleitung.
Vier Schritte, schlank und ohne Bürokratie-Marathon. Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Ihr Haus- oder Facharzt – oder das Krankenhaus bei der Entlassung – stellt eine Verordnung auf Muster 12 aus.
5 MinWir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse und klären die Kostenübernahme – schnell und unkompliziert.
24–48 StdWir kommen zu Ihnen nach Hause, lernen Ihre Situation kennen und erstellen einen individuellen Pflegeplan – abgestimmt auf Verordnung und Alltag.
60 MinUnsere examinierten Fachkräfte kommen zu vereinbarten Zeiten – pünktlich, dokumentiert und in enger Abstimmung mit Ihrem Arzt.
Ab WunschterminBehandlungspflege wird auf ärztliche Verordnung vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen (§ 37 SGB V). Hier die wichtigsten Maßnahme-Gruppen und ihre Kostenträger:
Wir helfen bei der Verordnung – kostenlosPrivat Versicherte klären den Leistungsumfang individuell mit ihrer Versicherung. Bei der Beantragung und Kommunikation mit der Krankenkasse helfen wir kostenlos.
SGB V § 37
Häusliche Krankenpflege
| Maßnahme | Übernahme |
|---|---|
| ✓Medikamentengabe & Injektionen | 100 % GKV auf Verordnung |
| ✓Wundversorgung & Verbände | 100 % GKV auf Verordnung |
| ✓Vitalzeichenkontrolle | 100 % GKV auf Verordnung |
| ✓Katheter- & Stomapflege | 100 % GKV auf Verordnung |
| €Gesetzliche Zuzahlung | 10 % / max. 10 € pro Tag, bis Belastungsgrenze |
Was Patienten und Angehörige uns am häufigsten fragen, bevor sie sich entscheiden.
Jeder niedergelassene Haus- oder Facharzt kann häusliche Krankenpflege auf dem Formular Muster 12 verordnen. Auch Krankenhäuser können bei der Entlassung eine Anschlussversorgung verordnen, damit die Versorgung lückenlos weiterläuft.
Behandlungspflege wird vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gesetzlich Versicherte zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % pro Tag, höchstens jedoch 10 € – bis zur jährlichen Belastungsgrenze. Privat Versicherte klären den Leistungsumfang individuell mit ihrer Versicherung.
Nach Eingang der Verordnung und Kostenzusage der Krankenkasse starten wir in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. In dringenden Fällen, etwa bei einer Krankenhausentlassung, gehen wir auch früher an den Start.
Ja. Beide Leistungen können parallel aus einer Hand erbracht werden. Das hat den Vorteil, dass nur ein Pflegeteam Ihre gesamte Situation kennt. Die Abrechnung läuft getrennt – Behandlungspflege über die Krankenkasse (SGB V), Grundpflege über die Pflegekasse (SGB XI). Wir kümmern uns um beide Wege.
Wir passen den Pflegeplan jederzeit an. Veränderungen im Gesundheitszustand melden wir dem behandelnden Arzt, der die Verordnung entsprechend anpasst. Ihr Arzt ist immer eingebunden – bei jeder Maßnahme und bei jedem Plan.
Ja, ausnahmslos. Behandlungspflegerische Maßnahmen dürfen gesetzlich nur durch staatlich examiniertes Pflegefachpersonal durchgeführt werden. Pflegehilfskräfte sind hier nicht zugelassen. Bei uns ist das Standard – keine Ausnahmen.
Wir übernehmen alle vom Arzt verordneten Maßnahmen aus dem HKP-Leistungskatalog der HKP-Richtlinie: Injektionen (subkutan/intramuskulär), Infusionen (sofern ärztlich begleitet), Medikamentengabe und -richten, Verbandswechsel und Wundversorgung, Katheter- und Stomapflege, Vitalzeichenkontrolle, Kompressionstherapie, Inhalation, Sondenernährung und Absaugen. Nicht unsere Aufgabe: ärztliche Diagnosen, eigenständige Therapie-Entscheidungen, Verschreibungen, intravenöse Erstgabe. Bei Grenzfällen klären wir vorab mit Ihrem behandelnden Arzt.
Die Maßnahmen werden in der ärztlichen Verordnung (Muster 12) zusammengefasst – die Krankenkasse genehmigt diese Verordnung. Innerhalb der Verordnungs-Laufzeit dürfen wir alle dort gelisteten Maßnahmen erbringen, ohne weitere Einzel-Genehmigung. Ändert sich der Bedarf, stellt der Arzt eine neue oder erweiterte Verordnung aus. Wir koordinieren den Prozess für Sie.
Ja, wenn die ärztliche Verordnung das vorsieht (z. B. nächtliche Insulingaben, Wundversorgung am Wochenende). Unser Team plant Einsätze nach der medizinischen Notwendigkeit, nicht nach Bürozeiten. Für Notfälle ist unsere Rufbereitschaft 24/7 unter +49 38326 53000 erreichbar.
Pflege-Update
Einmal im Quartal: aktuelle Hinweise zur häuslichen Krankenpflege, neue Verordnungs-Regelungen, Klartext zu Gesetzesänderungen. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.
Alle Leistungen aus einer Hand. Diese werden oft in Kombination mit Behandlungspflege angefragt.

Chronische und postoperative Wunden – modernes Wundmanagement, lückenlose Dokumentation, enge Abstimmung mit Wundtherapeuten.
Mehr zur Wundversorgung
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei chronischer Erkrankung: wir sichern Ihre Versorgung zuhause und koordinieren mit Ihrem Arzt.
Mehr zur Häusliche Krankenpflege
Körperpflege, Mobilisation, Begleitung im Alltag – aus einer Hand, kombiniert mit medizinischer Versorgung.
Mehr zur GrundpflegeErstberatung kostenlos und unverbindlich. Wir klären gemeinsam, welche Maßnahmen verordnungsfähig sind und wann wir starten können.
Mo–Fr 8–17 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife
Beratungstermin anfragen