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Hansepflege-Ambulant

Leistung 04 · SGB XI § 45a

Betreuungsleistungen in Grimmen & Stralsund – Alltag mit Würde

Wir begleiten, aktivieren und entlasten – damit Ihre Angehörigen am Leben teilhaben und Sie als pflegende Familie durchatmen können. Über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich abrechenbar – ab Pflegegrad 1.

Kostenfreie Erstberatung · Mo–Fr 8–15 Uhr · Auch zur Antragstellung

Eine Betreuungskraft der Hansepflege-Ambulant schaut mit einer aelteren Dame auf dem Sofa gemeinsam ein Fotoalbum an
Entlastungsbetrag 131 €

Mehr als Pflege – echte Begleitung im Alltag.

Pflege bedeutet nicht nur körperliche Versorgung. Genauso wichtig sind Zuwendung, Gespräch, Aktivität und soziale Teilhabe – besonders für Menschen, die alleine zuhause leben oder unter Einsamkeit leiden. Unsere Betreuungsleistungen richten sich an Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, an Menschen mit demenziellen Veränderungen und an pflegende Angehörige, die Auszeit brauchen.

Die Kosten werden über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI abgerechnet – 131 € monatlich (Stand 2026), für alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, unabhängig von dessen Höhe. Damit sind Betreuungsleistungen oft der erste sinnvolle Einstieg in eine professionelle Versorgung – besonders bei Pflegegrad 1.

WürdeZuwendungTeilhabe
Detailaufnahme einer einfühlsamen Betreuungssituation – Hansepflege-Ambulant
Für viele Klienten ist unser Besuch der schönste Moment des Tages.
Was wir bewirken

Was unsere Betreuung konkret bedeutet.

Acht Bereiche der Betreuung – von ruhiger Gesellschaft bis spezialisierter Demenzbegleitung. Was passt, hängt von der Person und der Tagesform ab. Wir richten uns danach.

Gesellschaft & Gespräch

Einfach da sein – zuhören, erzählen, lachen. Echte Gespräche, echte Begegnung. Für viele unserer Klienten der schönste Moment des Tages.

Aktivierung & Beschäftigung

Gedächtnisspiele, Vorlesen, Handarbeiten, Musik hören, Rätsel lösen. Wir aktivieren geistig und fördern Selbständigkeit – ohne Druck.

  • Demenzbegleitung

    Geschult im Umgang mit demenziellen Erkrankungen. Wir begegnen den Betroffenen mit Würde, Ruhe und echtem Verständnis statt mit Korrekturversuchen.

  • Vorlesen & Biografiearbeit

    Vorlesen, Fotoalben betrachten, Lebensgeschichten erzählen lassen. Erinnerungen verbinden – und wir hören wirklich zu.

  • Spaziergänge & Mobilität

    Bewegung an der frischen Luft, Begleitung zum Stadtpark, kleine Ausflüge. Mobilität erhält Selbstständigkeit.

  • Begleitung bei Terminen

    Arzttermine, Behördengänge, Friseur, Einkaufen. Wir begleiten zuverlässig und sicher – mit Geduld und Übersicht.

  • Entlastung Angehöriger

    Während wir da sind, können Sie als Angehörige Besorgungen erledigen, sich erholen oder einfach durchatmen. Verlässlich, regelmäßig, ohne schlechtes Gewissen.

  • Tagesstruktur

    Feste Zeiten geben Sicherheit – besonders bei Demenz oder kognitiven Einschränkungen. Wir bringen verlässlichen Rhythmus in den Alltag.

Für wen Betreuung wirklich Sinn macht.

Betreuungsleistungen sind nicht für alle gleich. Wir sehen die Person, nicht die Diagnose – und planen entsprechend.

  • Mit Pflegegrad 1

    Pflegegrad 1 berechtigt nicht zu Grundpflege – aber zum vollen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Betreuungsleistungen sind hier die passende und vollständig finanzierte Lösung. Häufig der erste sinnvolle Einstieg in professionelle Versorgung.

  • Mit Demenz oder kognitiver Einschränkung

    Einfühlsame, strukturierte Begleitung im Alltag durch Betreuungskräfte mit Demenz-Schulung. Wir reagieren ruhig und sicher auf herausfordernde Situationen.

  • Alleinlebende Senioren

    Regelmäßige Besuche bringen Struktur, Abwechslung und soziale Verbindung. Einsamkeit ist eine der größten Gesundheitsgefahren im Alter – wir wirken aktiv entgegen.

  • Pflegende Angehörige

    Wer Angehörige pflegt, braucht selbst Unterstützung. Betreuungsleistungen schaffen Freiräume, ohne dass die pflegebedürftige Person allein gelassen wird.

Einfach starten – wir begleiten Sie.

Vier Schritte ohne Druck und mit kostenlosem Erstgespräch. Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit der Pflegekasse.

  1. 01

    Kontakt

    Sie rufen an oder nutzen unser Kontaktformular. Wir hören zu, ohne Druck und ohne Verpflichtung.

    5 Min
  2. 02

    Erstgespräch zuhause

    Wir kommen zu Ihnen, lernen die zu betreuende Person kennen und besprechen, welche Form der Betreuung passt.

    60 Min
  3. 03

    Kostenklärung

    Wir prüfen, wie der Entlastungsbetrag genutzt werden kann. Bei Bedarf Hilfe beim Pflegegradantrag.

    3–7 Tage
  4. 04

    Betreuung beginnt

    Unsere Betreuungskraft kommt zum vereinbarten Termin – und bringt von Anfang an echte Zuwendung mit.

    Ab Wunschtermin

Was kostet das? Der Entlastungsbetrag deckt es.

Betreuungsleistungen werden über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI finanziert. Eine gesonderte Verordnung ist nicht nötig – allein der anerkannte Pflegegrad genügt. Stand 2026:

Wir klären Ihre Ansprüche – kostenlos

Wir sind als anerkannter Pflegedienst nach § 45a SGB XI berechtigt, Betreuungsleistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Pflegegrad 1 hat zwar keinen Anspruch auf Grundpflege, aber vollen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

SGB XI § 45a

Entlastungsbetrag

Pflegesachleistung pro Pflegegrad – monatliche Beträge
AnspruchWert 2026
Entlastungsbetrag
131 € / Monat
Stand 2026
Pflegegrad 1
voll anspruchsberechtigt
wichtigster Einstieg
Pflegegrade 2–5
voll anspruchsberechtigt
zusätzlich zu Sachleistungen
📅Ansparung
bis 30.06. des Folgejahres
nicht verbrauchte Beträge
§Verordnung
nicht erforderlich
allein der Pflegegrad zählt

Häufige Fragen zu Betreuungsleistungen.

Was uns Familien am häufigsten fragen, bevor sie sich entscheiden.

  • Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsleistungen und Grundpflege?

    Grundpflege umfasst körperliche Unterstützung (Waschen, Anziehen, Mobilisation) und wird über die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI finanziert (ab Pflegegrad 2). Betreuungsleistungen sind auf soziale Teilhabe, Aktivierung und Entlastung ausgerichtet und werden über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI finanziert (131 €/Monat, ab Pflegegrad 1). Beide Leistungen können kombiniert werden.

  • Brauche ich einen bestimmten Pflegegrad für Betreuungsleistungen?

    Ja – es muss ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegen. Bereits Pflegegrad 1 berechtigt zum vollen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (Stand 2026). Eine gesonderte ärztliche Verordnung ist nicht nötig.

  • Wie oft kommt die Betreuungskraft?

    Das richtet sich nach Ihren Wünschen und dem verfügbaren Budget. Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sind je nach Stundenumfang ein bis vier Besuche pro Monat möglich. Wir planen gemeinsam, was sinnvoll ist – manchmal ist auch ein längerer Block einmal im Monat besser als kurze Wocheneinsätze.

  • Können nicht verbrauchte Entlastungsbeträge angespart werden?

    Ja. Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und dann gesammelt eingesetzt werden. So lassen sich auch größere Betreuungsblöcke finanzieren – etwa für eine Begleitung über mehrere Tage oder einen längeren Spazierausflug.

  • Kann ich die Betreuungskraft selbst aussuchen oder wechseln?

    Wir bemühen uns, eine feste Bezugsperson zuzuweisen. Sollte die Chemie nicht stimmen, sprechen Sie uns offen an – wir finden eine Lösung. Vertrauen ist die Grundlage guter Betreuung; wir nehmen das ernst.

  • Bietet ihr auch Betreuung für Menschen mit Demenz an?

    Ja, ausdrücklich. Unsere Betreuungskräfte sind nach § 43b SGB XI qualifiziert und im Umgang mit demenziellen Erkrankungen geschult. Wir gehen ruhig, geduldig und einfühlsam vor – und stimmen jeden Besuch auf die aktuelle Tagesform der betreuten Person ab. Demenzbegleitung ist einer unserer Schwerpunkte.

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08Kontakt

Betreuung beginnt mit einem Anruf.

Erstberatung kostenlos und unverbindlich. Wir klären gemeinsam, welche Betreuungsform passt und wann wir starten können.

Mo–Fr 8–15 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife

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