Gesellschaft & Gespräch
Einfach da sein – zuhören, erzählen, lachen. Echte Gespräche, echte Begegnung. Für viele unserer Klienten der schönste Moment des Tages.
Leistung 04 · SGB XI § 45a
Wir begleiten, aktivieren und entlasten – damit Ihre Angehörigen am Leben teilhaben und Sie als pflegende Familie durchatmen können. Über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich abrechenbar – ab Pflegegrad 1.
Kostenfreie Erstberatung · Mo–Fr 8–15 Uhr · Auch zur Antragstellung

Pflege bedeutet nicht nur körperliche Versorgung. Genauso wichtig sind Zuwendung, Gespräch, Aktivität und soziale Teilhabe – besonders für Menschen, die alleine zuhause leben oder unter Einsamkeit leiden. Unsere Betreuungsleistungen richten sich an Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, an Menschen mit demenziellen Veränderungen und an pflegende Angehörige, die Auszeit brauchen.
Die Kosten werden über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI abgerechnet – 131 € monatlich (Stand 2026), für alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, unabhängig von dessen Höhe. Damit sind Betreuungsleistungen oft der erste sinnvolle Einstieg in eine professionelle Versorgung – besonders bei Pflegegrad 1.

Für viele Klienten ist unser Besuch der schönste Moment des Tages.
Acht Bereiche der Betreuung – von ruhiger Gesellschaft bis spezialisierter Demenzbegleitung. Was passt, hängt von der Person und der Tagesform ab. Wir richten uns danach.
Einfach da sein – zuhören, erzählen, lachen. Echte Gespräche, echte Begegnung. Für viele unserer Klienten der schönste Moment des Tages.
Gedächtnisspiele, Vorlesen, Handarbeiten, Musik hören, Rätsel lösen. Wir aktivieren geistig und fördern Selbständigkeit – ohne Druck.
Geschult im Umgang mit demenziellen Erkrankungen. Wir begegnen den Betroffenen mit Würde, Ruhe und echtem Verständnis statt mit Korrekturversuchen.
Vorlesen, Fotoalben betrachten, Lebensgeschichten erzählen lassen. Erinnerungen verbinden – und wir hören wirklich zu.
Bewegung an der frischen Luft, Begleitung zum Stadtpark, kleine Ausflüge. Mobilität erhält Selbstständigkeit.
Arzttermine, Behördengänge, Friseur, Einkaufen. Wir begleiten zuverlässig und sicher – mit Geduld und Übersicht.
Während wir da sind, können Sie als Angehörige Besorgungen erledigen, sich erholen oder einfach durchatmen. Verlässlich, regelmäßig, ohne schlechtes Gewissen.
Feste Zeiten geben Sicherheit – besonders bei Demenz oder kognitiven Einschränkungen. Wir bringen verlässlichen Rhythmus in den Alltag.
Betreuungsleistungen sind nicht für alle gleich. Wir sehen die Person, nicht die Diagnose – und planen entsprechend.
Pflegegrad 1 berechtigt nicht zu Grundpflege – aber zum vollen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Betreuungsleistungen sind hier die passende und vollständig finanzierte Lösung. Häufig der erste sinnvolle Einstieg in professionelle Versorgung.
Einfühlsame, strukturierte Begleitung im Alltag durch Betreuungskräfte mit Demenz-Schulung. Wir reagieren ruhig und sicher auf herausfordernde Situationen.
Regelmäßige Besuche bringen Struktur, Abwechslung und soziale Verbindung. Einsamkeit ist eine der größten Gesundheitsgefahren im Alter – wir wirken aktiv entgegen.
Wer Angehörige pflegt, braucht selbst Unterstützung. Betreuungsleistungen schaffen Freiräume, ohne dass die pflegebedürftige Person allein gelassen wird.
Vier Schritte ohne Druck und mit kostenlosem Erstgespräch. Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit der Pflegekasse.
Sie rufen an oder nutzen unser Kontaktformular. Wir hören zu, ohne Druck und ohne Verpflichtung.
5 MinWir kommen zu Ihnen, lernen die zu betreuende Person kennen und besprechen, welche Form der Betreuung passt.
60 MinWir prüfen, wie der Entlastungsbetrag genutzt werden kann. Bei Bedarf Hilfe beim Pflegegradantrag.
3–7 TageUnsere Betreuungskraft kommt zum vereinbarten Termin – und bringt von Anfang an echte Zuwendung mit.
Ab WunschterminBetreuungsleistungen werden über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI finanziert. Eine gesonderte Verordnung ist nicht nötig – allein der anerkannte Pflegegrad genügt. Stand 2026:
Wir klären Ihre Ansprüche – kostenlosWir sind als anerkannter Pflegedienst nach § 45a SGB XI berechtigt, Betreuungsleistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Pflegegrad 1 hat zwar keinen Anspruch auf Grundpflege, aber vollen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
SGB XI § 45a
Entlastungsbetrag
| Anspruch | Wert 2026 |
|---|---|
| €Entlastungsbetrag | 131 € / Monat Stand 2026 |
| ✓Pflegegrad 1 | voll anspruchsberechtigt wichtigster Einstieg |
| ✓Pflegegrade 2–5 | voll anspruchsberechtigt zusätzlich zu Sachleistungen |
| 📅Ansparung | bis 30.06. des Folgejahres nicht verbrauchte Beträge |
| §Verordnung | nicht erforderlich allein der Pflegegrad zählt |
Was uns Familien am häufigsten fragen, bevor sie sich entscheiden.
Grundpflege umfasst körperliche Unterstützung (Waschen, Anziehen, Mobilisation) und wird über die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI finanziert (ab Pflegegrad 2). Betreuungsleistungen sind auf soziale Teilhabe, Aktivierung und Entlastung ausgerichtet und werden über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI finanziert (131 €/Monat, ab Pflegegrad 1). Beide Leistungen können kombiniert werden.
Ja – es muss ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegen. Bereits Pflegegrad 1 berechtigt zum vollen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (Stand 2026). Eine gesonderte ärztliche Verordnung ist nicht nötig.
Das richtet sich nach Ihren Wünschen und dem verfügbaren Budget. Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sind je nach Stundenumfang ein bis vier Besuche pro Monat möglich. Wir planen gemeinsam, was sinnvoll ist – manchmal ist auch ein längerer Block einmal im Monat besser als kurze Wocheneinsätze.
Ja. Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und dann gesammelt eingesetzt werden. So lassen sich auch größere Betreuungsblöcke finanzieren – etwa für eine Begleitung über mehrere Tage oder einen längeren Spazierausflug.
Wir bemühen uns, eine feste Bezugsperson zuzuweisen. Sollte die Chemie nicht stimmen, sprechen Sie uns offen an – wir finden eine Lösung. Vertrauen ist die Grundlage guter Betreuung; wir nehmen das ernst.
Ja, ausdrücklich. Unsere Betreuungskräfte sind nach § 43b SGB XI qualifiziert und im Umgang mit demenziellen Erkrankungen geschult. Wir gehen ruhig, geduldig und einfühlsam vor – und stimmen jeden Besuch auf die aktuelle Tagesform der betreuten Person ab. Demenzbegleitung ist einer unserer Schwerpunkte.
Pflege-Update
Einmal im Quartal: aktuelle Pflegegrad-Beträge, neue Antragstipps, Klartext zu Gesetzesänderungen rund um Demenz und Betreuung. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.
Alle Leistungen aus einer Hand. Diese werden oft zusammen mit Betreuungsleistungen angefragt.

Reinigung, Kochen, Einkaufen, Wäsche – Entlastung im Haushalt für mehr Lebensqualität zuhause.
Mehr zur Hauswirtschaft
Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder Auszeit – mit gemeinsamem Jahresbudget von 3.539 € (Stand 2026).
Mehr zur Verhinderungspflege
Pflicht-Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger – wir klären Ihre Ansprüche.
Mehr zur Pflegeberatung
Schritt für Schritt: Anbieter wählen, Abrechnung mit der Pflegekasse, rückwirkend bis 4 Jahre nutzen.
Mehr zur Entlastungsbetrag 131 € – RatgeberErstberatung kostenlos und unverbindlich. Wir klären gemeinsam, welche Betreuungsform passt und wann wir starten können.
Mo–Fr 8–15 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife
Beratungstermin anfragen