Grundpflege
Körperpflege, Waschen, Duschen, Anziehen, Mobilisation, Lagerung – nach dem bestehenden Pflegeplan, von qualifizierten Pflegekräften.
Leistung 05 · SGB XI § 39
Wenn Sie als pflegende Person verhindert sind – durch Urlaub, Krankheit oder Verpflichtungen – übernehmen wir die Pflege Ihrer Angehörigen. Seit 2026 mit gemeinsamem Jahresbudget von 3.539 € und ohne 6-Monats-Vorpflegezeit.
Kostenfreie Erstberatung · Mo–Fr 8–15 Uhr · Auch zur Antragstellung

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag eine außerordentliche Arbeit – körperlich, emotional, zeitlich. Verhinderungspflege ist genau dafür da: Wenn Sie als Hauptpflegeperson vorübergehend ausfallen oder eine Auszeit brauchen, springen wir ein und übernehmen die Versorgung – so wie Sie es tun würden.
Seit 01.07.2025 ist Verhinderungspflege neu geregelt: ein gemeinsames Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege von 3.539 € ab Pflegegrad 2, bis zu 56 Tage pro Jahr, stundenweise nutzbar. Die früher geltende 6-Monats-Vorpflegezeit ist abgeschafft. Wir kümmern uns auf Wunsch um die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse.

Sie reisen ab. Sie erholen sich. Sie wissen: alles ist gut geregelt.
Wir arbeiten nach dem bestehenden Pflegeplan Ihrer Angehörigen. Acht Bereiche, die nahtlos weiterlaufen, während Sie Ihre Auszeit nehmen.
Körperpflege, Waschen, Duschen, Anziehen, Mobilisation, Lagerung – nach dem bestehenden Pflegeplan, von qualifizierten Pflegekräften.
Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe erledigen, Wohnung sauber halten, Wäsche pflegen – die Routinen Ihres Haushalts laufen weiter.
Medikamentengabe, Wundversorgung, Vitalzeichenkontrolle, Injektionen – auf ärztliche Verordnung durch examinierte Fachkräfte.
Gespräche, gemeinsame Mahlzeiten, Spaziergänge auf Wunsch, vertraute Tagesabläufe. Soziale Teilhabe gehört dazu.
Bei demenziellen Erkrankungen geschulte Begleitung – Sicherheit durch Routine, Ruhe, Geduld. Wichtig gerade bei Vertretung.
Vier Stunden pro Woche oder vier Wochen am Stück – wir richten uns nach dem, was Sie brauchen. Flexibel innerhalb der 56 Tage.
Wir sind 24/7 erreichbar. Wenn etwas passiert, koordinieren wir alles Nötige und informieren Sie sofort, auch wenn Sie nicht vor Ort sind.
Geplante Reisen Wochen im Voraus oder spontane Notfälle – wir versuchen jede Anfrage zu erfüllen, auch kurzfristig.
Pflege ist Liebe. Aber Liebe braucht auch Pausen, sonst hält sie nicht. Verhinderungspflege ist für die Menschen gedacht, die jeden Tag tragen.
Sie pflegen Ihren Partner – seit Monaten oder Jahren. Sie verdienen Momente, in denen Sie einfach nur Ehepartner sein dürfen, nicht Pflegeperson. Wir geben Ihnen diese Momente zurück.
Neben Beruf, eigener Familie und eigenem Leben tragen Sie die Pflege Ihrer Eltern oder Großeltern. Verhinderungspflege gibt Ihnen Luft zum Atmen – ohne schlechtes Gewissen.
Dienstreise, Fortbildung, unerwarteter Einsatz – Beruf und Pflege müssen sich nicht ausschließen. Wir überbrücken professionell, auch kurzfristig.
Burnout vorbeugen ist keine Schwäche. Regelmäßige Auszeiten erhalten Ihre eigene Gesundheit – und damit auch die Versorgung Ihrer Angehörigen langfristig.
Schlank und ohne Bürokratie-Marathon. Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse.
Sie rufen an – möglichst früh bei geplanten Auszeiten, kurzfristig wenn nötig. Wir besprechen Zeitraum und Umfang.
5 MinWir erhalten Einblick in den bestehenden Pflegeplan und die Gewohnheiten Ihrer Angehörigen.
60 MinWir unterstützen beim Antrag auf Kostenübernahme und klären Fragen direkt mit der Kasse.
3–7 TageReisen Sie ab oder erledigen Sie, was Sie müssen – in dem Wissen, dass alles gut geregelt ist.
Ab WunschterminVerhinderungspflege wird seit 01.07.2025 als gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege finanziert (Entlastungsbudget). Stand 2026:
Wir helfen beim Antrag – kostenlosNicht genutzte Beträge verfallen zum 31.12. – sie können nicht ins Folgejahr übertragen werden. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und unterstützen kostenlos beim Antrag.
SGB XI § 39 + § 42
Entlastungsbudget
| Anspruch | Wert 2026 |
|---|---|
| €Gemeinsamer Jahresbetrag | bis 3.539 € mit Kurzzeitpflege geteilt |
| 📅Maximale Dauer | bis 56 Tage pro Kalenderjahr |
| ✓Pflegegrad | ab PG 2 PG 1 ausgeschlossen |
| ⏱Stundenweise | möglich aufteilbar in Blöcke |
| ×Vorpflegezeit | abgeschafft seit 2026, vorher 6 Monate |
Was uns Familien am häufigsten fragen, bevor sie Verhinderungspflege beantragen.
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Entlastungsbudget): bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Das Budget ist flexibel zwischen beiden Leistungsarten verwendbar. Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad ab Pflegegrad 2.
So früh wie möglich ist ideal – besonders bei geplanten Urlauben. Wir versuchen aber auch kurzfristige Anfragen zu erfüllen, gerade bei Notfällen. Für die Pflegekasse empfehlen wir, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da die Bearbeitung einige Tage dauern kann. Wir unterstützen kostenlos beim gesamten Antrag.
Nein. Die früher geltende Vorpflegezeit von sechs Monaten ist seit dem 1. Juli 2025 abgeschafft. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab dem Tag, an dem ein Pflegegrad ≥ 2 anerkannt wird. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Ja. Verhinderungspflege muss nicht tage- oder wochenweise abgerufen werden. Auch stundenweise Einsätze sind möglich – etwa wenn Sie regelmäßig ein paar Stunden Auszeit pro Woche benötigen. Bis zu 56 Tage pro Jahr lassen sich beliebig in Blöcke oder Stunden aufteilen.
Wir bemühen uns um Kontinuität und schicken nach Möglichkeit Pflegekräfte, die Ihre Angehörigen bereits kennen. Bei längeren Verhinderungszeiten stellen wir ein kleines, festes Team zusammen. So merken Ihre Angehörigen den Unterschied so wenig wie möglich.
Wir informieren Sie sofort – telefonisch oder digital. Im Notfall koordinieren wir alle notwendigen Maßnahmen und kontaktieren den behandelnden Arzt. Sie sind immer eingebunden, auch wenn Sie nicht vor Ort sind. Notfallabsicherung ist für uns selbstverständlich.
Drei Punkte sollten Sie kennen: Erstens wird das Pflegegeld für die Tage der Verhinderungspflege auf die Hälfte gekürzt – an Beginn- und Endtagen bekommen Sie es jedoch ungekürzt. Zweitens muss die Vertretung in der häuslichen Umgebung stattfinden – stationäre Vertretung läuft über die Kurzzeitpflege. Drittens ist der Jahresbetrag gedeckelt auf 3.539 € (Stand 2026), den Sie sich mit der Kurzzeitpflege teilen. Reicht das Budget nicht, helfen wir bei der Ergänzung durch Entlastungsbetrag oder andere Leistungen.
Bei professioneller Verhinderungspflege durch uns brauchen Sie nichts weiter zu tun – wir rechnen die Leistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und liefern alle nötigen Nachweise. Bei privater Verhinderungspflege durch Verwandte oder Bekannte sind Eigenbeleg, Anlassbeschreibung und Quittung über erstattete Kosten erforderlich. Wir beraten Sie gern, welche Variante in Ihrer Situation sinnvoller ist.
Solange das Jahresbudget von 3.539 € noch nicht ausgeschöpft ist und die Höchstdauer von 8 Wochen / 56 Tagen pro Kalenderjahr nicht überschritten wird, können Sie Verhinderungspflege beliebig oft beantragen – einzelne Stunden, ganze Tage oder mehrere Wochen am Stück. Auch eine rückwirkende Abrechnung innerhalb des laufenden Kalenderjahres ist möglich, wenn der Antrag bei der Pflegekasse rechtzeitig gestellt wurde.
Pflege-Update
Einmal im Quartal: aktuelle Pflegegrad-Beträge, neue Antragstipps, Klartext zu Gesetzesänderungen wie dem neuen Entlastungsbudget. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.
Alle Leistungen aus einer Hand. Diese werden oft mit Verhinderungspflege kombiniert.

Körperpflege, Mobilisation und Begleitung im Alltag – die Basis, auf die Verhinderungspflege aufsetzt.
Mehr zur Grundpflege
Aktivierung, Demenzbegleitung, Gespräch – über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich finanzierbar.
Mehr zur Betreuungsleistungen
Pflicht-Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger – wir klären Ansprüche.
Mehr zur Pflegeberatung
Schritt für Schritt: vom AOK/DAK-Antrag bis zur Pflegeübernahme. Mit 5-Schritte-Timeline + 5 PAA-FAQs + Beispielrechnungen.
Mehr zur Verhinderungspflege beantragen – RatgeberErstberatung kostenlos und unverbindlich. Wir kümmern uns auf Wunsch um die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse.
Mo–Fr 8–15 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife
Beratungstermin anfragen