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Hansepflege-Ambulant

Pflegeberatung · § 7a SGB XI

Pflegeberatung – damit Sie wissen, was Ihnen zusteht

Plötzlich ist Pflege ein Thema – und die Fragen sind endlos. Wir helfen Ihnen: persönlich, kostenlos und ohne Bürokratiedeutsch.

Kostenlos · Unverbindlich · Bei Ihnen zuhause

Pflegefachkraft mit Familie in der Beratung
Kostenlos & unverbindlich

Der erste Schritt ist oft der schwerste – wir gehen ihn mit Ihnen.

Pflegeberatung ist die persönliche, kostenlose Unterstützung bei allen Fragen rund um Pflegegrad-Antrag, MD-Begutachtung, Leistungswahl und Pflegeplanung – als gesetzlicher Anspruch nach § 7a SGB XI. Wenn ein Mensch, den Sie lieben, plötzlich Pflege benötigt, kommt vieles auf einmal: Sorge, organisatorische Fragen, Behördenschreiben, Formulare. Viele Angehörige wissen nicht, wo sie anfangen sollen – und verschenken dabei Leistungen und Unterstützung, die ihnen zustehen.

Pflegeberatung ist kein Behördengespräch. Es ist ein Gespräch zwischen Menschen – auf Augenhöhe.
Unser Beratungsverständnis

Unsere Pflegeberatung ist der Anker in dieser Situation. Wir erklären Ihnen klar und verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können, was beim MDK-Gutachten wichtig ist – und wie wir gemeinsam eine Versorgung aufbauen, die wirklich zu Ihrem Alltag passt.

Pflegeberaterin der Hansepflege-Ambulant im Beratungsgespräch

Diese Situationen kennen wir – und begleiten Sie darin.

Pflege wird selten geplant. Sie passiert. Diese sechs Situationen sehen wir am häufigsten – und in allen helfen wir Ihnen Schritt für Schritt.

  • Erstverdacht oder Erstdiagnose

    Ein Familienmitglied kommt aus dem Krankenhaus zurück und braucht Unterstützung. Wir helfen, den richtigen ersten Schritt zu tun.

  • Pflegegrad beantragen

    Sie wollen einen Pflegegrad beantragen oder Ihr Antrag wurde abgelehnt – wir erklären das Verfahren und bereiten Sie auf das MDK-Gutachten vor.

  • Pflege zuhause organisieren

    Ihre Angehörigen sollen zuhause bleiben können. Wir zeigen Ihnen, welche ambulanten Leistungen möglich sind und was die Kasse zahlt.

  • Pflegegeld oder Sachleistungen?

    Geld, Sachleistungen oder eine Kombination? Wir erklären den Unterschied und finden mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Situation.

  • Übergang aus dem Krankenhaus

    Entlassmanagement ist oft chaotisch. Wir koordinieren den Übergang ins Zuhause – schnell, damit keine Lücke entsteht.

  • Höherstufung oder Widerspruch

    Der zuerkannte Pflegegrad entspricht nicht dem realen Bedarf? Wir helfen bei Höherstufung und Widerspruchsverfahren.

Was wir für Sie tun – konkret und kostenlos.

Fünf Beratungsschwerpunkte, die wir aus jahrelanger Praxis kennen. Was zu Ihnen passt, finden wir gemeinsam heraus.

  1. Erstberatung & Situationsanalyse

    Im ersten Gespräch – bei Ihnen zuhause oder telefonisch – nehmen wir uns Zeit. Wir hören zu, analysieren Ihre Situation und klären, welche Hilfen in Frage kommen. Kein Formular, kein Druck.

    • Analyse der Pflegesituation zuhause
    • Klärung bestehender Ansprüche
    • Übersicht über Pflege-, Krankenkasse und Sozialhilfe
    • Erste Empfehlung zu nächsten Schritten
  2. Pflegegrad-Beratung & MDK-Vorbereitung

    Der MDK-Gutachterbesuch entscheidet über den Pflegegrad – und damit über Leistungen, die Ihnen zustehen. Wir bereiten Sie Schritt für Schritt vor.

    • Erklärung der 6 Pflegegrade und Begutachtungsmodule
    • Vorbereitung auf den MDK-Besuch (Checkliste, Tipps)
    • Hilfe bei der Pflegedokumentation
    • Unterstützung bei Widerspruch und Höherstufung
  3. § 37 Abs. 3 SGB XI Pflichtberatungsbesuch

    Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet zu regelmäßigen Beratungsbesuchen. Wir führen diese Besuche durch, dokumentieren sie und sichern damit Ihr Pflegegeld.

    • Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2
    • Dokumentation und Bescheinigung an die Pflegekasse
    • Beratung pflegender Angehöriger zu Pflegetechniken
    • Hinweise auf Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI
  4. Beratung pflegender Angehöriger

    Pflegende Angehörige leisten Enormes – und werden dabei oft vergessen. Wir beraten Sie zu Ihren eigenen Ansprüchen und Entlastungsmöglichkeiten.

    • Ansprüche pflegender Angehöriger nach SGB XI
    • Pflegeunterstützungsgeld bei kurzfristiger Arbeitsfreistellung
    • Rentenansprüche für häuslich Pflegende
    • Burnout-Prävention und Entlastungsangebote
  5. Leistungsberatung & Versorgungsplanung

    Wir erstellen mit Ihnen einen individuellen Versorgungsplan: welche Leistungen sinnvoll sind, wie sie kombiniert werden und wie unser Team die Versorgung übernehmen kann.

    • Kombination von SGB V (Krankenkasse) und SGB XI (Pflegekasse)
    • Sachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistung
    • Einbindung von Alltagsbegleitung und weiteren Diensten
    • Übergabe in die laufende Versorgung durch unser Team

Von Ihrem Anruf bis zum Versorgungsplan.

In fünf Schritten, die wir gemeinsam mit Ihnen gehen. Ohne Wartezeit, ohne Vertragsdruck.

  1. Kontaktaufnahme

    Sofort

    Sie rufen uns an oder schreiben uns. Kein langes Warten, keine Warteschleife. Wir melden uns am selben Werktag zurück.

  2. Erstgespräch (kostenlos)

    30–45 Min

    Telefonisch oder persönlich – ganz wie Sie möchten. Wir hören zu und verschaffen uns ein erstes Bild Ihrer Situation. Kein Auftrag, kein Druck.

  3. Beratungsbesuch bei Ihnen zuhause

    60–90 Min

    Wir kommen zu Ihnen – in Grimmen, Stralsund oder der Umgebung. Vor Ort sehen wir, was gebraucht wird, und beraten Sie und Ihre Angehörigen gemeinsam.

  4. Versorgungsplan erstellen

    1 Werktag

    Auf Basis Ihrer Situation erstellen wir einen konkreten Plan: welche Leistungen, welche Häufigkeit, welche Kosten – schriftlich und verständlich.

  5. Übergang in die Versorgung

    Ab Wunschtermin

    Wenn Sie sich für uns entscheiden, startet die Versorgung nahtlos. Alle Formalitäten übernehmen wir – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wer bezahlt das? In den meisten Fällen die Kasse.

Pflegeberatung ist eine gesetzlich verankerte Leistung – sie kostet Sie nichts. So sieht die Finanzierung im Detail aus.

Pflegekasse

Die Pflegeberatung nach § 7a ist für Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad kostenlos. Auch wer einen Pflegegrad erst beantragt, hat Anspruch auf Beratung.

Pflichtberatungsbesuch

Der Pflichtbesuch für Pflegegeldempfänger wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten.

Erstberatung – immer kostenlos

Unabhängig von Ihrer Versicherungssituation ist unser erstes Gespräch kostenlos und unverbindlich. Wir schaffen zuerst Klarheit – dann entscheiden Sie.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung.

Was Familien uns am häufigsten fragen, bevor sie sich für ein Beratungsgespräch entscheiden.

  • Muss ich bereits einen Pflegegrad haben, um beraten zu werden?

    Nein. Auch ohne Pflegegrad beraten wir Sie – zum Beispiel, wenn Sie gerade dabei sind, einen Pflegegrad zu beantragen, oder wenn Sie noch nicht sicher sind, ob ein Antrag sinnvoll ist. Unser erstes Gespräch ist immer kostenlos und unverbindlich.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2?

    Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – hier gibt es begrenzte Leistungen wie den Entlastungsbetrag. Pflegegrad 2 ist der erste Grad mit vollem Leistungsanspruch – inklusive Sachleistungen, Pflegegeld und ambulanter Pflege. Wir erklären alle Pflegegrade und ihre Leistungen im Beratungsgespräch.

  • Was ist der § 37.3 Beratungsbesuch und bin ich dazu verpflichtet?

    Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen – ab Pflegegrad 2 halbjährlich, ab Pflegegrad 3 vierteljährlich. Ohne diesen Nachweis kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Wir führen den Besuch durch, dokumentieren ihn und übernehmen die Meldung an die Pflegekasse.

  • Mein Pflegegrad wurde abgelehnt – was kann ich tun?

    Sie können innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie dabei: Wir analysieren das Gutachten, dokumentieren den tatsächlichen Pflegebedarf und helfen Ihnen, den Widerspruch schriftlich zu begründen. In vielen Fällen führt ein Widerspruch zur Neubewertung.

  • Wie oft kann ich Beratung in Anspruch nehmen?

    So oft wie nötig. Es gibt keine Begrenzung für Beratungsgespräche. Ändert sich Ihre Situation – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verschlechterung des Gesundheitszustands – kommen wir erneut zu Ihnen.

  • Beraten Sie auch bei Fragen rund um die Wohngemeinschaft am Sund?

    Ja. Auch wenn eine stationäre Versorgung erwogen wird, beraten wir Sie zu den Möglichkeiten. Unsere Wohngemeinschaft am Sund in Stralsund ist eine Alternative zum klassischen Pflegeheim – wir erklären Ihnen den Unterschied und prüfen, ob das zu Ihrer Situation passt.

  • Was zahlt die Pflegekasse pro Pflegegrad – ein Überblick?

    Die monatlichen Leistungen 2026 grob im Überblick: Pflegegrad 1: nur Entlastungsbetrag (131 €). PG 2: Pflegegeld 347 € oder Sachleistung 796 €. PG 3: Pflegegeld 599 € oder Sachleistung 1.497 €. PG 4: Pflegegeld 800 € oder Sachleistung 1.859 €. PG 5: Pflegegeld 990 € oder Sachleistung 2.299 €. Plus Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € seit 01.07.2025) sowie Entlastungsbetrag (131 €/Monat). In unserem Beratungsgespräch berechnen wir konkret, was für Ihre Situation optimal ist.

  • Wie bekomme ich Hilfe beim Pflegegrad-Antrag?

    Wir helfen kostenlos beim gesamten Prozess: 1. Antrag bei der Pflegekasse ausfüllen (formlos oder über Formular). 2. Vorbereitung der MDK-Begutachtung (siehe vorherige Frage). 3. Auswertung des Gutachtens, ggf. Widerspruch. 4. Übergang in die laufende Versorgung. Auch wenn Sie sich später für einen anderen Pflegedienst entscheiden, ist unsere Beratung umsonst – das gehört zu unserem Verständnis von Versorgungs-Infrastruktur in der Region.

08Kontakt

Lassen Sie uns sprechen.

Die meisten Familien sagen im Nachhinein: „Ich hätte viel früher anrufen sollen." Warten Sie nicht, bis die Situation schwieriger wird. Wir sind für Sie da – heute.

Mo–Fr 8–15 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife

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