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Hansepflege-Ambulant
Pflegeleistungen verstehen

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege clever kombinieren

Seit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Wie Sie beide Leistungen flexibel einsetzen und das halbe Pflegegeld während der Verhinderungspflege weiter bekommen.

14. Juli 2026

Angehoerige uebergibt entspannt an eine freundliche Vertretungspflegekraft

Seit dem 1. Juli 2025 ist die Trennung zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege weitgehend aufgehoben. Beide Leistungen werden aus einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro finanziert – flexibel kombinierbar für alle Pflegegrade 2 bis 5. Diese Reform macht Pflege-Auszeiten für Angehörige spürbar einfacher.

Was sind die beiden Leistungen?

  • Verhinderungspflege: Eine ehrenamtlich oder professionell organisierte Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson (meist Angehörige) ausfällt – durch Urlaub, Krankheit, Termine. Max. 8 Wochen pro Jahr.
  • Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege in einer Einrichtung – z. B. nach Krankenhausentlassung, wenn die häusliche Pflege noch nicht eingerichtet ist. Max. 8 Wochen pro Jahr.

Der gemeinsame Topf seit 2025

Bis 2025 hatten beide Leistungen getrennte Budgets. Seit Juli 2025 ist es ein gemeinsamer Topf von 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Sie können ihn flexibel aufteilen:

  • 8 Wochen Verhinderungspflege, keine Kurzzeitpflege
  • Beide kombiniert: z. B. 3 Wochen Verhinderungspflege + 2 Wochen Kurzzeitpflege
  • Nur Kurzzeitpflege

Wichtig: insgesamt bleibt die Obergrenze von 56 Tagen pro Leistung bestehen – aber innerhalb dieses Rahmens flexibel verteilbar.

Halbes Pflegegeld während der Verhinderungspflege

Eine Besonderheit: während der Verhinderungspflege bekommt der Pflegebedürftige weiter 50 Prozent des regulären Pflegegelds. Das ist ein angenehmer Puffer, wenn die Angehörige etwa im Urlaub ist und gewisse Auslagen weiterhin abgedeckt werden müssen.

Fristen unbedingt beachten

Die Rechnungen für Leistungen aus 2026 müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 bei der Pflegekasse eingereicht werden. Verspätete Einreichung – auch nur ein Tag – führt zum Verfall des kompletten Betrags. Sammeln Sie Belege sorgfältig.

Beispielrechnung

Familie Schulz aus Grimmen pflegt die Mutter mit Pflegegrad 3. Die Tochter ist erschöpft und plant zwei Wochen Urlaub im Juli. In dieser Zeit kommt Ersatzpflege durch einen Pflegedienst (Verhinderungspflege). Zusätzlich plant die Familie eine 10-tägige Kurzzeitpflege im November, um eine Wohnumbau-Aktion zu überbrücken. Beide Leistungen werden aus dem gemeinsamen Topf bezahlt – die Familie nutzt insgesamt 24 Tage von 56 möglichen.

Wir übernehmen die Verhinderungspflege

Unser Pflegedienst kommt für ein bis acht Wochen in Ihre Wohnung, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt. Mehr Details auf unserer Verhinderungspflege-Seite.

Quellen

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