Reinigung & Wohnungspflege
Staubsaugen, Wischen, Abstauben, Reinigung von Küche, Bad und Sanitär. Fenster auf Absprache. Nach Ihren Wünschen, nicht nach starrem Plan.
Leistung 03 · SGB XI § 36
Wir übernehmen die alltäglichen Haushaltsaufgaben, die Ihnen oder Ihren Angehörigen schwerfallen – zuverlässig, respektvoll und genau so, wie Sie es möchten. Mit festen Bezugspersonen und über die Pflegekasse abgerechnet.
Kostenfreie Erstberatung · Mo–Fr 8–15 Uhr · Auch zur Antragstellung

Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst nach § 36 SGB XI alle pflegerischen Tätigkeiten im Haushalt: Einkaufen, Mahlzeitenzubereitung, Reinigung und Wäschepflege. Sie ist anerkannter Teil der ambulanten Pflege und ab Pflegegrad 1 (über Entlastungsbetrag) bzw. Pflegegrad 2 (als Pflegesachleistung) finanzierbar. Für viele Menschen gehört ein gepflegtes Zuhause zum Wohlbefinden dazu. Doch Krankheit, Alter oder ein anerkannter Pflegegrad können dazu führen, dass alltägliche Aufgaben wie Kochen, Einkaufen oder Putzen zur Herausforderung werden – oder schlicht nicht mehr alleine zu bewältigen sind.
Wir kommen zu Ihnen, lernen Ihre Gewohnheiten kennen und passen uns an. Hauswirtschaftliche Versorgung ist anerkannter Teil der ambulanten Pflege nach SGB XI – und über Ihre Pflegekasse finanzierbar, ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 nutzen wir den Entlastungsbetrag.

Hauswirtschaft heißt nicht sauber machen. Hauswirtschaft heißt Würde im Alltag.
Acht Bereiche der hauswirtschaftlichen Versorgung – einzeln oder kombiniert. Was Sie brauchen, vereinbaren wir individuell. Nichts wird Ihnen aufgezwungen.
Staubsaugen, Wischen, Abstauben, Reinigung von Küche, Bad und Sanitär. Fenster auf Absprache. Nach Ihren Wünschen, nicht nach starrem Plan.
Frische, altersgerechte Mahlzeiten – auch diätgerecht. Berücksichtigung von Unverträglichkeiten und Vorlieben. Auf Wunsch Vorbereitung für mehrere Tage.
Lebensmitteleinkauf nach Ihrer Liste in Ihren Wunschgeschäften. Apotheken- und Drogeriebesorgungen. Auf Wunsch Begleitung beim Einkaufen.
Waschen, Trocknen, Bügeln, Zusammenlegen und Einräumen. Bettenwechsel und Bettenfrischmachen sind selbstverständlich.
Aufräumen, Ordnen von Wohn- und Schlafbereichen. Organisation von Kühlschrank und Vorräten, Kontrolle von Haltbarkeitsdaten.
Gesellschaft beim Essen oder Kaffee, Spaziergänge auf Wunsch, Vertrauensperson für kleine und große Anliegen.
Blumen gießen, Post hereinholen, kleine Reparaturen koordinieren – die unscheinbaren Dinge, die einen Alltag tragen.
Feste Zeiten geben Sicherheit – besonders bei Demenz oder kognitiven Einschränkungen.
Hauswirtschaftliche Versorgung passt nicht in eine Schublade. Wir sehen die Person, nicht die Diagnose – und planen entsprechend.
Treppensteigen, Einkaufen, langes Stehen beim Kochen werden zur Belastung. Unsere Unterstützung ermöglicht es Ihnen, so lange wie möglich selbstständig in Ihrem Zuhause zu leben – ohne den Schritt in eine Einrichtung machen zu müssen.
Sie haben Anspruch auf hauswirtschaftliche Versorgung über die Pflegesachleistung. Wir helfen Ihnen, diesen Anspruch in vollem Umfang zu nutzen.
Beruf, Familie und Pflege gleichzeitig – das ist eine doppelte Last. Wir übernehmen den Haushalt, damit Sie Zeit für das Wesentliche haben: die Beziehung zu Ihrem Angehörigen.
Genesung braucht ein gepflegtes Umfeld. Wir überbrücken die Zeit, bis Sie den Haushalt wieder selbst stemmen können – flexibel, kurzfristig verfügbar.
Vier Schritte, ohne Vertragsdruck und mit kostenlosem Hausbesuch zu Beginn. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Pflegekasse, falls Sie das möchten.
Sie rufen an oder schreiben. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Termin-Vorschlag.
5 MinWir kommen zu Ihnen, schauen uns die Situation an und besprechen ohne Verpflichtung, was Sie brauchen.
60 MinWir prüfen die Pflegekasse und erstellen einen individuellen Versorgungsplan. Bei Bedarf Hilfe beim Pflegegradantrag.
3–7 TageUnsere Mitarbeiter kommen zum vereinbarten Termin – mit festen Zeiten und vertrauten Gesichtern.
Ab WunschterminHauswirtschaftliche Versorgung wird aus dem gemeinsamen Pflegesachleistungs-Budget nach § 36 SGB XI finanziert. Die Beträge gelten für Grundpflege und Hauswirtschaft zusammen – im individuellen Pflegeplan wird festgelegt, welche Anteile auf welche Leistung entfallen. Stand 2026:
Wir helfen beim Antrag – kostenlosWichtig: Pflegesachleistung ist ein gemeinsames Budget für Grundpflege und Hauswirtschaft, kein separater Topf. Was nicht abgedeckt wird, besprechen wir vorab transparent.
SGB XI § 36
Pflegesachleistung
| Pflegegrad | Sachleistungs-Budget |
|---|---|
| 1Pflegegrad 1 | 131 € Entlastungsbetrag |
| 2Pflegegrad 2 | bis 796 € monatlich |
| 3Pflegegrad 3 | bis 1.497 € monatlich |
| 4Pflegegrad 4 | bis 1.859 € monatlich |
| 5Pflegegrad 5 | bis 2.299 € monatlich |
Was uns Familien am häufigsten fragen, bevor sie sich entscheiden.
Ja – hauswirtschaftliche Versorgung ist Teil der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Ab Pflegegrad 2 können Sie diese Leistung über Ihre Pflegekasse abrechnen. Wichtig: Es ist ein gemeinsames Budget mit der Grundpflege, kein separater Topf. Im Pflegeplan wird festgelegt, welche Anteile auf Hauswirtschaft entfallen. Pflegegrad 1 hat zwar keinen Anspruch auf Sachleistungen, kann aber den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € (Stand 2026) für hauswirtschaftliche Hilfen einsetzen. Wir helfen kostenlos beim Pflegegradantrag.
Ja, Sie entscheiden, welche Aufgaben wir übernehmen – ob nur der wöchentliche Einkauf, nur die Reinigung oder das Gesamtpaket. Der Versorgungsplan wird individuell auf Sie zugeschnitten und kann jederzeit angepasst werden.
Wir legen großen Wert auf Kontinuität. In der Regel kommen feste Bezugspersonen zu Ihnen – damit Vertrauen entstehen kann. Bei Urlaub oder Krankheit informieren wir Sie rechtzeitig und stellen eine Vertretung sicher, möglichst aus dem festen Team, das Sie schon kennt.
Ja – und das ist häufig sinnvoll. Wir erbringen alle Leistungen aus einer Hand: ein Team, das Ihre gesamte Situation kennt. Grundpflege (SGB XI), Behandlungspflege (SGB V) und Hauswirtschaft (SGB XI) laufen getrennt in der Abrechnung – für Sie ist es aber ein nahtloser Service mit denselben vertrauten Gesichtern.
Sprechen Sie uns direkt an – telefonisch oder beim nächsten Besuch. Wir nehmen jedes Feedback ernst und passen die Versorgung sofort an. Ihr Wohlbefinden ist unser Maßstab, nicht ein abstrakter Reinigungsplan.
Hauswirtschaftliche Versorgung über die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) ist eine Regel-Leistung ab Pflegegrad 2 mit höheren Budgets. Der Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI, 131 € im Monat ab Pflegegrad 1) ist eine zusätzliche Pauschale, die zweckgebunden für Entlastungs- und Betreuungsleistungen genutzt werden kann – auch für Hauswirtschaft, wenn keine Sachleistung möglich ist. Beide können kombiniert werden.
Hauswirtschaftliche Versorgung wird über das gemeinsame Sachleistungs-Budget nach § 36 SGB XI mit der Grundpflege abgerechnet – nicht stundenweise privat. Die konkreten Stundensätze unterscheiden sich je nach Pflegekassen-Tarif und Bundesland. Für die Praxis heißt das: Bei einem anerkannten Pflegegrad ab 2 zahlen Sie in der Regel nichts privat dazu, solange das Sachleistungs-Budget nicht ausgeschöpft ist. Für Privatkunden ohne Pflegegrad oder bei zusätzlichen Leistungen jenseits des Budgets erstellen wir ein transparentes Angebot.
Eine hauswirtschaftliche Versorgungskraft übernimmt alle alltagsnahen Tätigkeiten ohne pflegerischen Charakter: Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, Aufräumen, Botengänge. Nicht zu unseren hauswirtschaftlichen Leistungen gehören medizinische Pflege (Wundversorgung, Medikamentengabe) oder Grundpflege (Körperpflege, Lagerung) – diese laufen über separate, ärztlich verordnete bzw. pflegerisch geplante Leistungen. Wir bieten alle drei Bereiche getrennt an, was bedeutet: Sie bekommen alles aus einer Hand, aber jede Leistung wird korrekt nach ihrem Rechtsrahmen abgerechnet.
Eine Hauswirtschafterin oder ein Hauswirtschafter ist die Person, die Ihren Alltag strukturiert: das Frühstück richtet, frische Wäsche im Schrank, Einkäufe pünktlich, ein sauberes Bad. Bei uns kommen geschulte Mitarbeiter mit festen Bezugspersonen – nicht ständig wechselnde Aushilfen. Sie passen sich an Ihre Gewohnheiten an, nicht umgekehrt. Auf Wunsch begleiten sie auch beim Spaziergang oder beim Kaffee – Hauswirtschaft ist bei uns auch zwischenmenschliche Begegnung.
Pflege-Update
Einmal im Quartal: aktuelle Pflegegrad-Beträge, neue Antragstipps, Klartext zu Gesetzesänderungen. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.
Alle Leistungen aus einer Hand. Diese werden oft zusammen mit Hauswirtschaft angefragt.

Aktivierung, Gespräch, Demenzbegleitung – über den Entlastungsbetrag finanzierbar.
Mehr zur Betreuungsleistungen
Körperpflege, Mobilisation und Begleitung im Alltag – aus einer Hand mit Hauswirtschaft.
Mehr zur Grundpflege
Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder Auszeit der pflegenden Angehörigen – jetzt mit 3.539 € Jahresbudget.
Mehr zur VerhinderungspflegeErstberatung kostenlos und unverbindlich. Wir klären gemeinsam, welche Leistungen Sie brauchen und wann wir starten können.
Mo–Fr 8–15 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife
Beratungstermin anfragen