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Hansepflege-Ambulant

Leistung 03 · SGB XI § 36

Hauswirtschaftliche Versorgung in Grimmen & Stralsund

Wir übernehmen die alltäglichen Haushaltsaufgaben, die Ihnen oder Ihren Angehörigen schwerfallen – zuverlässig, respektvoll und genau so, wie Sie es möchten. Mit festen Bezugspersonen und über die Pflegekasse abgerechnet.

Kostenfreie Erstberatung · Mo–Fr 8–15 Uhr · Auch zur Antragstellung

Eine Hauswirtschaftskraft der Hansepflege-Ambulant bereitet in einer hellen Kueche eine frische Mahlzeit zu
Pflegekasse übernimmt

Hauswirtschaft heißt nicht sauber machen – Hauswirtschaft heißt Würde im Alltag.

Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst nach § 36 SGB XI alle pflegerischen Tätigkeiten im Haushalt: Einkaufen, Mahlzeitenzubereitung, Reinigung und Wäschepflege. Sie ist anerkannter Teil der ambulanten Pflege und ab Pflegegrad 1 (über Entlastungsbetrag) bzw. Pflegegrad 2 (als Pflegesachleistung) finanzierbar. Für viele Menschen gehört ein gepflegtes Zuhause zum Wohlbefinden dazu. Doch Krankheit, Alter oder ein anerkannter Pflegegrad können dazu führen, dass alltägliche Aufgaben wie Kochen, Einkaufen oder Putzen zur Herausforderung werden – oder schlicht nicht mehr alleine zu bewältigen sind.

Wir kommen zu Ihnen, lernen Ihre Gewohnheiten kennen und passen uns an. Hauswirtschaftliche Versorgung ist anerkannter Teil der ambulanten Pflege nach SGB XI – und über Ihre Pflegekasse finanzierbar, ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 nutzen wir den Entlastungsbetrag.

DiskretVerlässlichRespektvoll
Detailaufnahme einer hauswirtschaftlichen Tätigkeit – Hansepflege-Ambulant
Hauswirtschaft heißt nicht sauber machen. Hauswirtschaft heißt Würde im Alltag.
Unser Verständnis von Hauswirtschaft

Was wir für Sie übernehmen.

Acht Bereiche der hauswirtschaftlichen Versorgung – einzeln oder kombiniert. Was Sie brauchen, vereinbaren wir individuell. Nichts wird Ihnen aufgezwungen.

Reinigung & Wohnungspflege

Staubsaugen, Wischen, Abstauben, Reinigung von Küche, Bad und Sanitär. Fenster auf Absprache. Nach Ihren Wünschen, nicht nach starrem Plan.

Kochen & Mahlzeitenzubereitung

Frische, altersgerechte Mahlzeiten – auch diätgerecht. Berücksichtigung von Unverträglichkeiten und Vorlieben. Auf Wunsch Vorbereitung für mehrere Tage.

  • Einkaufen & Besorgungen

    Lebensmitteleinkauf nach Ihrer Liste in Ihren Wunschgeschäften. Apotheken- und Drogeriebesorgungen. Auf Wunsch Begleitung beim Einkaufen.

  • Wäschepflege

    Waschen, Trocknen, Bügeln, Zusammenlegen und Einräumen. Bettenwechsel und Bettenfrischmachen sind selbstverständlich.

  • Wohnungsorganisation

    Aufräumen, Ordnen von Wohn- und Schlafbereichen. Organisation von Kühlschrank und Vorräten, Kontrolle von Haltbarkeitsdaten.

  • Begleitung & Gesellschaft

    Gesellschaft beim Essen oder Kaffee, Spaziergänge auf Wunsch, Vertrauensperson für kleine und große Anliegen.

  • Blumen & kleine Hilfen

    Blumen gießen, Post hereinholen, kleine Reparaturen koordinieren – die unscheinbaren Dinge, die einen Alltag tragen.

  • Tagesstruktur unterstützen

    Feste Zeiten geben Sicherheit – besonders bei Demenz oder kognitiven Einschränkungen.

Für wen Hauswirtschaft wirklich entlastet.

Hauswirtschaftliche Versorgung passt nicht in eine Schublade. Wir sehen die Person, nicht die Diagnose – und planen entsprechend.

  • Ältere Menschen

    Treppensteigen, Einkaufen, langes Stehen beim Kochen werden zur Belastung. Unsere Unterstützung ermöglicht es Ihnen, so lange wie möglich selbstständig in Ihrem Zuhause zu leben – ohne den Schritt in eine Einrichtung machen zu müssen.

  • Mit Pflegegrad ab 2

    Sie haben Anspruch auf hauswirtschaftliche Versorgung über die Pflegesachleistung. Wir helfen Ihnen, diesen Anspruch in vollem Umfang zu nutzen.

  • Pflegende Angehörige

    Beruf, Familie und Pflege gleichzeitig – das ist eine doppelte Last. Wir übernehmen den Haushalt, damit Sie Zeit für das Wesentliche haben: die Beziehung zu Ihrem Angehörigen.

  • Nach Krankenhausaufenthalt

    Genesung braucht ein gepflegtes Umfeld. Wir überbrücken die Zeit, bis Sie den Haushalt wieder selbst stemmen können – flexibel, kurzfristig verfügbar.

Vom Anruf bis zum ersten Besuch.

Vier Schritte, ohne Vertragsdruck und mit kostenlosem Hausbesuch zu Beginn. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Pflegekasse, falls Sie das möchten.

  1. 01

    Erstkontakt

    Sie rufen an oder schreiben. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Termin-Vorschlag.

    5 Min
  2. 02

    Kostenloser Hausbesuch

    Wir kommen zu Ihnen, schauen uns die Situation an und besprechen ohne Verpflichtung, was Sie brauchen.

    60 Min
  3. 03

    Pflegekasse & Plan

    Wir prüfen die Pflegekasse und erstellen einen individuellen Versorgungsplan. Bei Bedarf Hilfe beim Pflegegradantrag.

    3–7 Tage
  4. 04

    Versorgung beginnt

    Unsere Mitarbeiter kommen zum vereinbarten Termin – mit festen Zeiten und vertrauten Gesichtern.

    Ab Wunschtermin

Was kostet das? Die Pflegekasse übernimmt.

Hauswirtschaftliche Versorgung wird aus dem gemeinsamen Pflegesachleistungs-Budget nach § 36 SGB XI finanziert. Die Beträge gelten für Grundpflege und Hauswirtschaft zusammen – im individuellen Pflegeplan wird festgelegt, welche Anteile auf welche Leistung entfallen. Stand 2026:

Wir helfen beim Antrag – kostenlos

Wichtig: Pflegesachleistung ist ein gemeinsames Budget für Grundpflege und Hauswirtschaft, kein separater Topf. Was nicht abgedeckt wird, besprechen wir vorab transparent.

SGB XI § 36

Pflegesachleistung

Pflegesachleistung pro Pflegegrad – monatliche Beträge
PflegegradSachleistungs-Budget
1Pflegegrad 1
131 €
Entlastungsbetrag
2Pflegegrad 2
bis 796 €
monatlich
3Pflegegrad 3
bis 1.497 €
monatlich
4Pflegegrad 4
bis 1.859 €
monatlich
5Pflegegrad 5
bis 2.299 €
monatlich

Häufige Fragen zur hauswirtschaftlichen Versorgung.

Was uns Familien am häufigsten fragen, bevor sie sich entscheiden.

  • Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Hauswirtschaft?

    Ja – hauswirtschaftliche Versorgung ist Teil der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Ab Pflegegrad 2 können Sie diese Leistung über Ihre Pflegekasse abrechnen. Wichtig: Es ist ein gemeinsames Budget mit der Grundpflege, kein separater Topf. Im Pflegeplan wird festgelegt, welche Anteile auf Hauswirtschaft entfallen. Pflegegrad 1 hat zwar keinen Anspruch auf Sachleistungen, kann aber den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € (Stand 2026) für hauswirtschaftliche Hilfen einsetzen. Wir helfen kostenlos beim Pflegegradantrag.

  • Kann ich nur einzelne Leistungen in Anspruch nehmen?

    Ja, Sie entscheiden, welche Aufgaben wir übernehmen – ob nur der wöchentliche Einkauf, nur die Reinigung oder das Gesamtpaket. Der Versorgungsplan wird individuell auf Sie zugeschnitten und kann jederzeit angepasst werden.

  • Kommen immer dieselben Personen zu mir?

    Wir legen großen Wert auf Kontinuität. In der Regel kommen feste Bezugspersonen zu Ihnen – damit Vertrauen entstehen kann. Bei Urlaub oder Krankheit informieren wir Sie rechtzeitig und stellen eine Vertretung sicher, möglichst aus dem festen Team, das Sie schon kennt.

  • Kann Hauswirtschaft mit Grundpflege oder Behandlungspflege kombiniert werden?

    Ja – und das ist häufig sinnvoll. Wir erbringen alle Leistungen aus einer Hand: ein Team, das Ihre gesamte Situation kennt. Grundpflege (SGB XI), Behandlungspflege (SGB V) und Hauswirtschaft (SGB XI) laufen getrennt in der Abrechnung – für Sie ist es aber ein nahtloser Service mit denselben vertrauten Gesichtern.

  • Was ist, wenn ich mit einer Leistung nicht zufrieden bin?

    Sprechen Sie uns direkt an – telefonisch oder beim nächsten Besuch. Wir nehmen jedes Feedback ernst und passen die Versorgung sofort an. Ihr Wohlbefinden ist unser Maßstab, nicht ein abstrakter Reinigungsplan.

  • Wie unterscheidet sich Hauswirtschaft vom Entlastungsbetrag?

    Hauswirtschaftliche Versorgung über die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) ist eine Regel-Leistung ab Pflegegrad 2 mit höheren Budgets. Der Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI, 131 € im Monat ab Pflegegrad 1) ist eine zusätzliche Pauschale, die zweckgebunden für Entlastungs- und Betreuungsleistungen genutzt werden kann – auch für Hauswirtschaft, wenn keine Sachleistung möglich ist. Beide können kombiniert werden.

  • Was kostet eine Stunde Hauswirtschaft beim Pflegedienst?

    Hauswirtschaftliche Versorgung wird über das gemeinsame Sachleistungs-Budget nach § 36 SGB XI mit der Grundpflege abgerechnet – nicht stundenweise privat. Die konkreten Stundensätze unterscheiden sich je nach Pflegekassen-Tarif und Bundesland. Für die Praxis heißt das: Bei einem anerkannten Pflegegrad ab 2 zahlen Sie in der Regel nichts privat dazu, solange das Sachleistungs-Budget nicht ausgeschöpft ist. Für Privatkunden ohne Pflegegrad oder bei zusätzlichen Leistungen jenseits des Budgets erstellen wir ein transparentes Angebot.

  • Was darf eine Haushaltshilfe vom Pflegedienst machen – und was nicht?

    Eine hauswirtschaftliche Versorgungskraft übernimmt alle alltagsnahen Tätigkeiten ohne pflegerischen Charakter: Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, Aufräumen, Botengänge. Nicht zu unseren hauswirtschaftlichen Leistungen gehören medizinische Pflege (Wundversorgung, Medikamentengabe) oder Grundpflege (Körperpflege, Lagerung) – diese laufen über separate, ärztlich verordnete bzw. pflegerisch geplante Leistungen. Wir bieten alle drei Bereiche getrennt an, was bedeutet: Sie bekommen alles aus einer Hand, aber jede Leistung wird korrekt nach ihrem Rechtsrahmen abgerechnet.

  • Was macht eine Hauswirtschafterin im Pflegedienst konkret?

    Eine Hauswirtschafterin oder ein Hauswirtschafter ist die Person, die Ihren Alltag strukturiert: das Frühstück richtet, frische Wäsche im Schrank, Einkäufe pünktlich, ein sauberes Bad. Bei uns kommen geschulte Mitarbeiter mit festen Bezugspersonen – nicht ständig wechselnde Aushilfen. Sie passen sich an Ihre Gewohnheiten an, nicht umgekehrt. Auf Wunsch begleiten sie auch beim Spaziergang oder beim Kaffee – Hauswirtschaft ist bei uns auch zwischenmenschliche Begegnung.

Pflege-Update

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08Kontakt

Hauswirtschaft beginnt mit einem Anruf.

Erstberatung kostenlos und unverbindlich. Wir klären gemeinsam, welche Leistungen Sie brauchen und wann wir starten können.

Mo–Fr 8–15 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife

Beratungstermin anfragen
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