Zum Hauptinhalt springen
Hansepflege-Ambulant

Leistung 07 · SGB V § 37

Häusliche Krankenpflege Grimmen & Stralsund – Genesung Zuhause

Häusliche Krankenpflege (HKP) ermöglicht es, medizinisch notwendige Pflegemaßnahmen direkt in Ihrem Zuhause zu erhalten – statt im Krankenhaus. Auf ärztliche Verordnung (Muster 12), kassenfinanziert, ohne Pflegegrad-Voraussetzung.

Kostenfreie Erstberatung · Mo–Fr 8–15 Uhr · Auch zur Antragstellung

Pfleger der Hansepflege-Ambulant misst einem aelteren Mann bei einem Hausbesuch zuhause den Blutdruck
Krankenhaus vermeiden

Wenn zuhause der beste Ort zur Genesung ist.

Häusliche Krankenpflege (HKP) nach § 37 SGB V ist der Oberbegriff für medizinisch notwendige Pflegemaßnahmen, die statt im Krankenhaus direkt in Ihrem Zuhause stattfinden. HKP umfasst Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaft – je nach ärztlicher Verordnung.

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung auf Muster 12 plus Genehmigung durch die Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Kasse – kostenlos, ohne Bürokratie für Sie. Es gilt freie Pflegedienstwahl: Sie entscheiden, wer Sie versorgt.

VerordnungsbasiertKrankenhaus-VermeidungFreie Wahl
Detailaufnahme einer häuslichen Krankenpflege-Situation – Hansepflege-Ambulant
HKP ist der Oberbegriff: Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaft – auf Muster 12, aus einer Hand.
Was HKP wirklich heißt

Was HKP konkret abdeckt.

Acht zentrale Leistungsbereiche der häuslichen Krankenpflege – einzeln oder in Kombination, je nach ärztlicher Verordnung.

Behandlungssicherungspflege

Medizinische Maßnahmen zur Sicherung des Therapieerfolgs: Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe, Vitalzeichenkontrolle, Katheter- und Stomapflege.

Grundpflege im HKP-Rahmen

Körperpflegerische Unterstützung als Ergänzung – wenn keine im Haushalt lebende Pflegeperson die Grundversorgung übernehmen kann.

  • Hauswirtschaft im HKP-Rahmen

    Einkauf, einfache Mahlzeiten, Reinigung der Wohnumgebung – wenn medizinisch notwendig und nicht anderweitig sichergestellt.

  • Verhinderungspflege bei Krankheit

    Wenn die reguläre Pflegeperson erkrankt – wir übernehmen nahtlos auch kurzfristig im HKP-Rahmen.

  • Übergang Krankenhaus → Zuhause

    Nach Krankenhausentlassung übernehmen wir die Anschlussversorgung – meist binnen 24 bis 48 Stunden. Wir koordinieren mit Klinik und Sozialdienst.

  • Palliativ-Begleitung

    In der letzten Lebensphase ermöglicht HKP eine würdevolle Begleitung zuhause – in Abstimmung mit Ärzten, Hospizdiensten und Angehörigen.

  • Chronische Erkrankungen

    Bei Diabetes, COPD, Herzinsuffizienz oder chronischen Wunden stellen wir die Versorgung dauerhaft zuhause sicher.

  • Akute Erkrankungen zuhause

    Bei plötzlicher Erkrankung kann HKP eine stationäre Einweisung oft vermeiden – Genesung im gewohnten Umfeld.

HKP für jede Lebenssituation.

HKP passt zu unterschiedlichen Lebenssituationen. Wir sehen den Menschen hinter der Diagnose und planen entsprechend.

  • Nach Krankenhausaufenthalt

    Nach Operation oder stationärer Behandlung: HKP ermöglicht eine sichere Entlassung und Weiterversorgung zuhause – ohne erneute Einweisung. Übernahme meist binnen 24–48 Stunden.

  • Bei akuter Erkrankung

    Bei plötzlicher Erkrankung, die einen Krankenhausaufenthalt erfordern würde, kann HKP eine stationäre Einweisung oft vermeiden. Genesung im gewohnten Umfeld.

  • Mit chronischer Erkrankung

    Diabetes, COPD, Herzinsuffizienz, chronische Wunden – wir stellen die regelmäßige medizinische Versorgung dauerhaft zuhause sicher.

  • Palliativ-Versorgung

    In der letzten Lebensphase ermöglicht HKP eine würdevolle Begleitung im eigenen Zuhause – eng abgestimmt mit Ärzten und Hospizdiensten.

Von der Verordnung zur Pflege – einfach.

Vier Schritte. Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Bürokratie mit der Krankenkasse, damit Sie sich auf die Genesung konzentrieren können.

  1. 01

    Ärztliche Verordnung

    Hausarzt, Facharzt oder Sozialdienst stellt die Verordnung auf Muster 12 aus.

    5 Min
  2. 02

    Bürokratie übernehmen

    Sie übergeben uns die Verordnung – wir kommunizieren mit der Krankenkasse, klären die Genehmigung.

    24–48 Std
  3. 03

    Erstgespräch

    Wir kommen zu Ihnen, erfassen die Situation ganzheitlich und erstellen einen individuellen Versorgungsplan.

    60 Min
  4. 04

    Pflege beginnt

    Examinierte Fachkräfte kommen zu vereinbarten Zeiten – pünktlich, professionell, menschlich.

    Ab Wunschtermin

Was kostet das? Die Krankenkasse zahlt.

HKP wird auf ärztliche Verordnung vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen (§ 37 SGB V). Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.

Wir übernehmen die Bürokratie – kostenlos

Privat Versicherte klären den Leistungsumfang individuell mit ihrer Versicherung. Bei Ablehnung der Verordnung unterstützen wir beim Widerspruch – in dringenden Fällen beginnen wir auf ärztliche Anordnung auch vor formaler Genehmigung.

SGB V § 37

Häusliche Krankenpflege

Pflegesachleistung pro Pflegegrad – monatliche Beträge
AnspruchÜbernahme
Behandlungssicherungspflege
100 %
GKV auf Verordnung
Grundpflege im HKP-Rahmen
100 %
wenn medizinisch notwendig
📅Bewilligungszeitraum
bis 4 Wochen
Verlängerung möglich
Freie Pflegedienstwahl
garantiert
§ 37 SGB V
Gesetzliche Zuzahlung
10 % / max. 10 €
pro Tag, bis Belastungsgrenze

Häufige Fragen zur häuslichen Krankenpflege.

Was Patienten und Angehörige uns am häufigsten fragen.

  • Was ist der Unterschied zwischen häuslicher Krankenpflege und Behandlungspflege?

    Häusliche Krankenpflege (HKP) ist der übergeordnete Begriff nach § 37 SGB V und umfasst Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Behandlungspflege ist ein Teil davon – fokussiert auf medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Vitalzeichen. Im Alltag werden die Begriffe oft synonym verwendet – formell sind sie unterschiedlich.

  • Brauche ich einen Pflegegrad für häusliche Krankenpflege?

    Nein. Häusliche Krankenpflege nach SGB V ist unabhängig von einem Pflegegrad. Entscheidend ist allein die ärztliche Verordnung auf Muster 12 und die Genehmigung durch die Krankenkasse. Wer zusätzlich einen Pflegegrad hat, kann HKP und SGB-XI-Leistungen kombinieren – aus einer Hand bei uns.

  • Was kostet häusliche Krankenpflege?

    Gesetzlich Versicherte zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Kalendertag, maximal 10 € – und das nur bis zur individuellen jährlichen Belastungsgrenze. Danach ist die Leistung zuzahlungsfrei. Privat Versicherte klären den Umfang mit ihrer Versicherung. Wir erstellen vorab einen transparenten Kostenvoranschlag.

  • Wie lange wird häusliche Krankenpflege gewährt?

    Grundsätzlich für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen – bei schwerer Erkrankung oder wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden soll – kann die Krankenkasse eine längere Versorgung genehmigen. Wir unterstützen bei der Verlängerungsanfrage.

  • Kann ich meinen Pflegedienst frei wählen?

    Ja, das Prinzip der freien Pflegedienstwahl gilt auch für die HKP. Sie entscheiden, welcher Pflegedienst Sie versorgt – unabhängig von Empfehlungen des Krankenhauses oder der Krankenkasse. Sprechen Sie uns an, auch wenn die Klinik bereits einen anderen Anbieter vorgeschlagen hat.

  • Was passiert, wenn die Krankenkasse die Verordnung nicht genehmigt?

    Wir unterstützen beim Widerspruch gegen eine Ablehnung und klären gemeinsam mit Ihrem Arzt, ob die Verordnung angepasst werden kann. In dringenden Fällen beginnen wir auf ärztliche Anordnung auch vor der formalen Genehmigung – damit Versorgungslücken vermieden werden.

  • Wer stellt die Verordnung für häusliche Krankenpflege aus?

    Die HKP-Verordnung (Muster 12) wird vom behandelnden Haus- oder Facharzt ausgestellt. Bei Krankenhausentlassung übernimmt dies in der Regel der Sozialdienst der Klinik. Niedergelassene Ärzte können sie auch nachträglich ausstellen, wenn ein Versorgungsbedarf besteht. Wir unterstützen die gesamte Kommunikation zwischen Arzt, Krankenkasse und Ihnen – damit Sie sich auf nichts kümmern müssen außer auf Ihre Genesung.

  • Was beinhaltet eine häusliche Krankenpflege konkret – und was nicht?

    HKP umfasst alle vom Arzt verordneten medizinischen Pflegemaßnahmen: Behandlungspflege (Injektionen, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Vitalzeichenkontrolle, Wundversorgung, Katheter-/Stomapflege), bei medizinischer Notwendigkeit auch Grundpflege (Körperpflege, An-/Auskleiden, Lagerung) und ergänzend hauswirtschaftliche Versorgung. Nicht Bestandteil sind reine Komfort- oder Freizeit-Begleitleistungen – dafür sind Pflegeleistungen nach SGB XI (Betreuungsleistungen, Verhinderungspflege) zuständig. Was genau verordnet wird, regelt der Arzt nach der HKP-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Pflege-Update

Bleiben Sie informiert.

Einmal im Quartal: aktuelle Hinweise zur HKP, neue Verordnungs-Regelungen, Klartext zu Gesetzesänderungen. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

08Kontakt

HKP beginnt mit einem Anruf.

Erstberatung kostenlos und unverbindlich. Wir klären, ob HKP für Sie in Frage kommt, und übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit der Krankenkasse.

Mo–Fr 8–15 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife

Beratungstermin anfragen
Direkt anrufen+49 38326 53000Tippen, um zu wählen
AnrufenBeratung