Körperpflege
Waschen, Duschen, Baden – mit Mund-, Haar- und Nagelpflege auf Wunsch.
Leistung 01 · SGB XI § 36
Körperpflege, Mobilisation und Begleitung im Alltag – mit festen Pflegekräften, die Sie kennen, in Grimmen und Stralsund.
Kostenfreie Erstberatung · Mo–Fr 8–15 Uhr · Auch zur Antragstellung

Häusliche Grundpflege ist die tägliche pflegerische Begleitung in den eigenen vier Wänden – nach SGB XI § 36. Bei der Hansepflege-Ambulant heißt das: feste Pflegekräfte, feste Zeiten, klare Absprachen. Für Patienten in Grimmen, Stralsund und im Umland.
Wir nehmen uns Zeit, hören zu und passen unsere Versorgung an Ihre Wünsche an – statt umgekehrt. Bei Bedarf kombinieren wir Grundpflege mit unserer Behandlungspflege oder begleiten Sie bei der Pflegegrad-Beratung.

Wir nehmen uns Zeit, hören zu und passen unsere Versorgung an Ihre Wünsche an – statt umgekehrt.
Acht Bereiche, alle nach aktuellen Pflegestandards. Was Sie brauchen, vereinbaren wir individuell – nicht alles ist nötig, nichts wird Ihnen aufgezwungen.
Waschen, Duschen, Baden – mit Mund-, Haar- und Nagelpflege auf Wunsch.
Würdevolle Hilfe beim Wechsel der Kleidung – in Ihrem Tempo.
Bewegungsförderung, Lagewechsel, Transferhilfe – auch bei eingeschränkter Mobilität.
Anreichen, Hilfestellung beim Essen, ausreichende Flüssigkeitszufuhr im Blick.
Würdevolle Begleitung bei Toilettengängen und Inkontinenzversorgung.
Dekubitus-, Sturz-, Pneumonie- und Thromboseprophylaxe – täglich, leise, wirksam.
Feste Abläufe geben Sicherheit – besonders bei Demenz.
Erinnerung an Medikamente und Hilfe beim Stellen, auf Wunsch.
Grundpflege ist nicht für alle gleich. Wir sehen den Menschen hinter der Diagnose und planen entsprechend.
Die selbstbestimmt zuhause leben möchten und Unterstützung im Alltag brauchen.
Mit Geduld, festen Bezugspersonen und tragenden Routinen.
Begleitung in der Genesungsphase, Übergangspflege bis zur Selbstständigkeit.
Verlässliche Versorgung über lange Zeiträume, in Abstimmung mit Ihrem Arzt.
In vier Schritten, die wir gemeinsam mit Ihnen gehen. Kostenlos, unverbindlich, ohne Vertragsdruck.
Sie rufen an oder schreiben uns. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Termin-Vorschlag.
5 MinWir kommen zu Ihnen nach Hause, hören zu und beraten – auch zur Antragstellung beim Pflegegrad.
60 MinGemeinsam stimmen wir Leistungen, Zeiten und Bezugspflegekräfte ab. Schriftlich und transparent.
1 WocheFeste Termine, feste Gesichter. Sie und Ihre Angehörigen wissen jederzeit, wer kommt – und wann.
Ab WunschterminDie meisten Grundpflege-Leistungen werden direkt von Ihrer Pflegekasse übernommen – wir rechnen direkt ab. Hier die aktuellen monatlichen Beträge nach Pflegegrad (Stand 2026):
Wir helfen beim Antrag – kostenlosWas nicht abgedeckt wird (Eigenanteil), besprechen wir vorab transparent. Bei der Antragstellung helfen wir kostenlos.
SGB XI § 36
Pflegesachleistung
| Pflegegrad | Pflegesachleistung |
|---|---|
| 1Pflegegrad 1 | 131 € Entlastungsbetrag |
| 2Pflegegrad 2 | bis 796 € monatlich |
| 3Pflegegrad 3 | bis 1.497 € monatlich |
| 4Pflegegrad 4 | bis 1.859 € monatlich |
| 5Pflegegrad 5 | bis 2.299 € monatlich |
Was Familien uns am häufigsten fragen, bevor sie sich entscheiden.
Die Kosten der Grundpflege werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Höhe der Übernahme richtet sich nach dem Pflegegrad (1–5). Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und besprechen vorab transparent, was nicht abgedeckt wird.
Für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist ein Pflegegrad notwendig. Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen oder den Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1) nutzen. In jedem Fall beraten wir Sie kostenlos – auch zur Antragstellung.
In den meisten Fällen können wir innerhalb von 1–2 Wochen mit der Versorgung beginnen, in dringenden Fällen auch schneller. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erstellen wir Ihren individuellen Pflegeplan und stimmen die Versorgungszeiten mit Ihnen ab.
Wir arbeiten mit festen Bezugspflegekräften – Sie und Ihre Angehörigen kennen die Personen, die zu Ihnen kommen. Bei Krankheit oder Urlaub übernimmt eine vertraute Vertretung. Kontinuität ist uns sehr wichtig, gerade in der Grundpflege, weil Vertrauen Zeit braucht.
Examinierte Pflegefachkräfte und qualifizierte Pflegehelfer. Alle unsere Mitarbeiter werden regelmäßig fortgebildet und arbeiten nach aktuellen Pflegestandards. Bei behandlungspflegerischen Maßnahmen ist immer eine Pflegefachkraft vor Ort.
Grundpflege deckt die alltäglichen Tätigkeiten ab (Körperpflege, Ernährung, Mobilisation) und wird über die Pflegekasse abgerechnet (SGB XI). Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten wie Wundversorgung oder Medikamentengabe und wird über die Krankenkasse finanziert (SGB V). Wir bieten beides – aus einer Hand.
Grundpflege nach § 36 SGB XI umfasst die körperbezogenen Pflegemaßnahmen des täglichen Lebens: Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Mund-/Zahn-/Hautpflege), An- und Auskleiden, Mobilisation und Lagerung, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Ausscheidungs- und Inkontinenzversorgung. Nicht Bestandteil der Grundpflege sind medizinische Maßnahmen (das ist Behandlungspflege nach SGB V), hauswirtschaftliche Tätigkeiten (das ist Hauswirtschaft) und reine Betreuung/Begleitung (das sind Betreuungsleistungen). Wir bieten alle vier Bereiche – aber jede Leistung wird korrekt nach ihrem Rechtsrahmen abgerechnet.
Ja. Pflegeeinsätze können bei uns mehrmals täglich erfolgen – morgens beim Aufstehen, mittags bei Bedarf, abends vor dem Schlafengehen. Frequenz, Uhrzeit und Umfang werden im individuellen Pflegeplan festgelegt – und können jederzeit angepasst werden. Das Sachleistungs-Budget Ihrer Pflegekasse (ab Pflegegrad 2) deckt das in der Regel ab; wir rechnen direkt mit der Kasse ab und melden, falls das Budget ausgeschöpft sein sollte.
Pflege-Update
Einmal im Quartal: aktuelle Pflegegrad-Beträge, neue Antragstipps, Klartext zu Gesetzesänderungen. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.
Wir bieten alle Leistungen aus einer Hand. Diese werden oft in Kombination mit Grundpflege angefragt.

Medizinische Pflege wie Wundversorgung und Medikamentengabe – nach SGB V.
Mehr zur Behandlungspflege
Pflicht-Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger.
Mehr zur Pflegeberatung
Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder Auszeit der Hauptpflegeperson.
Mehr zur VerhinderungspflegeErstberatung kostenlos und unverbindlich. Auch bei Fragen zum Pflegegrad oder zur Antragstellung.
Mo–Fr 8–17 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife
Beratungstermin anfragen