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Hansepflege-Ambulant

Leistung 01 · SGB XI § 36

Grundpflege in Grimmen & Stralsund – wir unterstützen Sie zuhause

Körperpflege, Mobilisation und Begleitung im Alltag – mit festen Pflegekräften, die Sie kennen, in Grimmen und Stralsund.

Kostenfreie Erstberatung · Mo–Fr 8–15 Uhr · Auch zur Antragstellung

Eine Pflegekraft der Hansepflege-Ambulant hilft einer aelteren Dame zuhause beim Fruehstueck am Kuechentisch
Pflegekasse übernimmt

Würdevolle Grundpflege – weil Vertrauen Zeit braucht.

Häusliche Grundpflege ist die tägliche pflegerische Begleitung in den eigenen vier Wänden – nach SGB XI § 36. Bei der Hansepflege-Ambulant heißt das: feste Pflegekräfte, feste Zeiten, klare Absprachen. Für Patienten in Grimmen, Stralsund und im Umland.

Wir nehmen uns Zeit, hören zu und passen unsere Versorgung an Ihre Wünsche an – statt umgekehrt. Bei Bedarf kombinieren wir Grundpflege mit unserer Behandlungspflege oder begleiten Sie bei der Pflegegrad-Beratung.

WürdeVertrauenBeständigkeit
Pflegekraft der Hansepflege-Ambulant bei der Grundpflege – nahe Begleitung im Alltag
Wir nehmen uns Zeit, hören zu und passen unsere Versorgung an Ihre Wünsche an – statt umgekehrt.
Unser Pflegeverständnis

Was unsere Grundpflege konkret abdeckt.

Acht Bereiche, alle nach aktuellen Pflegestandards. Was Sie brauchen, vereinbaren wir individuell – nicht alles ist nötig, nichts wird Ihnen aufgezwungen.

Körperpflege

Waschen, Duschen, Baden – mit Mund-, Haar- und Nagelpflege auf Wunsch.

An- und Auskleiden

Würdevolle Hilfe beim Wechsel der Kleidung – in Ihrem Tempo.

  • Mobilisation & Lagerung

    Bewegungsförderung, Lagewechsel, Transferhilfe – auch bei eingeschränkter Mobilität.

  • Ernährung & Trinken

    Anreichen, Hilfestellung beim Essen, ausreichende Flüssigkeitszufuhr im Blick.

  • Ausscheidung & Inkontinenz

    Würdevolle Begleitung bei Toilettengängen und Inkontinenzversorgung.

  • Prophylaxen

    Dekubitus-, Sturz-, Pneumonie- und Thromboseprophylaxe – täglich, leise, wirksam.

  • Tagesstruktur & Orientierung

    Feste Abläufe geben Sicherheit – besonders bei Demenz.

  • Medikamentenerinnerung

    Erinnerung an Medikamente und Hilfe beim Stellen, auf Wunsch.

Für wen Grundpflege passt.

Grundpflege ist nicht für alle gleich. Wir sehen den Menschen hinter der Diagnose und planen entsprechend.

  • Ältere Menschen

    Die selbstbestimmt zuhause leben möchten und Unterstützung im Alltag brauchen.

  • Demenzerkrankte

    Mit Geduld, festen Bezugspersonen und tragenden Routinen.

  • Nach Krankenhausaufenthalt

    Begleitung in der Genesungsphase, Übergangspflege bis zur Selbstständigkeit.

  • Chronisch Kranke

    Verlässliche Versorgung über lange Zeiträume, in Abstimmung mit Ihrem Arzt.

So fängt Pflege bei uns an.

In vier Schritten, die wir gemeinsam mit Ihnen gehen. Kostenlos, unverbindlich, ohne Vertragsdruck.

  1. 01

    Erstkontakt

    Sie rufen an oder schreiben uns. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Termin-Vorschlag.

    5 Min
  2. 02

    Kostenfreies Erstgespräch

    Wir kommen zu Ihnen nach Hause, hören zu und beraten – auch zur Antragstellung beim Pflegegrad.

    60 Min
  3. 03

    Individueller Pflegeplan

    Gemeinsam stimmen wir Leistungen, Zeiten und Bezugspflegekräfte ab. Schriftlich und transparent.

    1 Woche
  4. 04

    Pflege beginnt

    Feste Termine, feste Gesichter. Sie und Ihre Angehörigen wissen jederzeit, wer kommt – und wann.

    Ab Wunschtermin

Was kostet das? Meistens nichts.

Die meisten Grundpflege-Leistungen werden direkt von Ihrer Pflegekasse übernommen – wir rechnen direkt ab. Hier die aktuellen monatlichen Beträge nach Pflegegrad (Stand 2026):

Wir helfen beim Antrag – kostenlos

Was nicht abgedeckt wird (Eigenanteil), besprechen wir vorab transparent. Bei der Antragstellung helfen wir kostenlos.

SGB XI § 36

Pflegesachleistung

Pflegesachleistung pro Pflegegrad – monatliche Beträge
PflegegradPflegesachleistung
1Pflegegrad 1
131 €
Entlastungsbetrag
2Pflegegrad 2
bis 796 €
monatlich
3Pflegegrad 3
bis 1.497 €
monatlich
4Pflegegrad 4
bis 1.859 €
monatlich
5Pflegegrad 5
bis 2.299 €
monatlich

Häufige Fragen zur Grundpflege.

Was Familien uns am häufigsten fragen, bevor sie sich entscheiden.

  • Was kostet Grundpflege?

    Die Kosten der Grundpflege werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Höhe der Übernahme richtet sich nach dem Pflegegrad (1–5). Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und besprechen vorab transparent, was nicht abgedeckt wird.

  • Brauche ich einen Pflegegrad, um Grundpflege zu erhalten?

    Für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist ein Pflegegrad notwendig. Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen oder den Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1) nutzen. In jedem Fall beraten wir Sie kostenlos – auch zur Antragstellung.

  • Wie schnell können Sie starten?

    In den meisten Fällen können wir innerhalb von 1–2 Wochen mit der Versorgung beginnen, in dringenden Fällen auch schneller. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erstellen wir Ihren individuellen Pflegeplan und stimmen die Versorgungszeiten mit Ihnen ab.

  • Kommen immer die gleichen Pflegekräfte?

    Wir arbeiten mit festen Bezugspflegekräften – Sie und Ihre Angehörigen kennen die Personen, die zu Ihnen kommen. Bei Krankheit oder Urlaub übernimmt eine vertraute Vertretung. Kontinuität ist uns sehr wichtig, gerade in der Grundpflege, weil Vertrauen Zeit braucht.

  • Welche Pflegekräfte führen die Grundpflege durch?

    Examinierte Pflegefachkräfte und qualifizierte Pflegehelfer. Alle unsere Mitarbeiter werden regelmäßig fortgebildet und arbeiten nach aktuellen Pflegestandards. Bei behandlungspflegerischen Maßnahmen ist immer eine Pflegefachkraft vor Ort.

  • Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

    Grundpflege deckt die alltäglichen Tätigkeiten ab (Körperpflege, Ernährung, Mobilisation) und wird über die Pflegekasse abgerechnet (SGB XI). Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten wie Wundversorgung oder Medikamentengabe und wird über die Krankenkasse finanziert (SGB V). Wir bieten beides – aus einer Hand.

  • Was gehört zur Grundpflege nach SGB XI – und was nicht?

    Grundpflege nach § 36 SGB XI umfasst die körperbezogenen Pflegemaßnahmen des täglichen Lebens: Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Mund-/Zahn-/Hautpflege), An- und Auskleiden, Mobilisation und Lagerung, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Ausscheidungs- und Inkontinenzversorgung. Nicht Bestandteil der Grundpflege sind medizinische Maßnahmen (das ist Behandlungspflege nach SGB V), hauswirtschaftliche Tätigkeiten (das ist Hauswirtschaft) und reine Betreuung/Begleitung (das sind Betreuungsleistungen). Wir bieten alle vier Bereiche – aber jede Leistung wird korrekt nach ihrem Rechtsrahmen abgerechnet.

  • Wir brauchen mehrmals täglich Hilfe beim Waschen – ist das möglich?

    Ja. Pflegeeinsätze können bei uns mehrmals täglich erfolgen – morgens beim Aufstehen, mittags bei Bedarf, abends vor dem Schlafengehen. Frequenz, Uhrzeit und Umfang werden im individuellen Pflegeplan festgelegt – und können jederzeit angepasst werden. Das Sachleistungs-Budget Ihrer Pflegekasse (ab Pflegegrad 2) deckt das in der Regel ab; wir rechnen direkt mit der Kasse ab und melden, falls das Budget ausgeschöpft sein sollte.

Pflege-Update

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Einmal im Quartal: aktuelle Pflegegrad-Beträge, neue Antragstipps, Klartext zu Gesetzesänderungen. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

08Kontakt

Pflege beginnt mit einem Anruf.

Erstberatung kostenlos und unverbindlich. Auch bei Fragen zum Pflegegrad oder zur Antragstellung.

Mo–Fr 8–17 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife

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