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Hansepflege-Ambulant

Alle Leistungen · SGB V & SGB XI

Pflegeleistungen in Grimmen & Stralsund – aus einer Hand

Acht Leistungen für jeden Pflegebedarf: von der Grundpflege über medizinische Behandlungspflege bis zur Wundversorgung. Persönlich, würdevoll, mit fester Bezugsperson.

Examinierte Fachkräfte · Feste Bezugspflege · Direkt mit Kasse abgerechnet

Pflegekraft der Hansepflege-Ambulant bei einem Hausbesuch in Grimmen
8 Leistungen aus einer Hand

Pflege bedeutet: Sie bleiben zuhause, wir kommen zu Ihnen.

Unser Team aus examinierten Pflegefachkräften, Pflegehelfern und Hauswirtschaftern versorgt Sie in Grimmen, Stralsund und der gesamten Region Vorpommern-Rügen. Mit festen Bezugspersonen, klaren Absprachen und allen Leistungen aus einer Hand – von der täglichen Grundpflege bis zur ärztlich verordneten Behandlungspflege.

Wir nehmen uns Zeit für jeden Menschen, hören zu und richten unsere Versorgung an Ihren Wünschen aus – nicht umgekehrt. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Leistung die richtige ist: unsere Pflegeberatung ist kostenfrei und unverbindlich.

PersönlichWürdevollVerlässlich
Pflegekraft bespricht Pflegegrad-Antrag mit einer älteren Dame am Küchentisch
Acht Leistungen, ein Team, eine Bezugsperson. Pflege wie aus einer Hand wirklich gemeint ist.
Unser Pflegeverständnis

Wer übernimmt die Kosten?

Pflegeleistungen werden von Pflegekasse oder Krankenkasse finanziert – je nach Art der Leistung. Diese klare Trennung ist nicht immer offensichtlich. Wir erklären, was unter welche Kasse fällt.

Pflegekasse

Leistungen nach SGB XI

Die Pflegekasse übernimmt Leistungen, wenn ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt. Wir helfen kostenlos beim Pflegegradantrag.

  • Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, Ernährung) – § 36
  • Hauswirtschaftliche Versorgung – § 36
  • Verhinderungspflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson – § 39
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen – § 45a
  • Pflicht-Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger – § 37 Abs. 3

Krankenkasse

Leistungen nach SGB V

SGB-V-Leistungen werden von der Krankenkasse finanziert und erfordern eine ärztliche Verordnung (Muster 12). Ein Pflegegrad ist nicht zwingend nötig.

  • Häusliche Krankenpflege nach Krankenhaus – § 37
  • Behandlungspflege – Medikamentengabe & Injektionen
  • Wundversorgung & moderner Verbandswechsel
  • Vitalzeichenkontrolle & Dokumentation
  • Katheter-, Stoma- und Sondenpflege
  • Kompressionstherapie & Inhalation
Kostenfrei beraten lassen

Wir helfen kostenlos beim Pflegegradantrag und bei der Verordnung – ohne Vertragsdruck.

Pflegeberaterin im persönlichen Gespräch mit einer Familie zuhause
§ 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegeberatung · § 37 SGB XI

Unsicher, wo Sie anfangen sollen?

Bevor irgendetwas anderes passiert, hilft ein Gespräch. Unsere Pflegeberatung ist kostenfrei, dauert so lange Sie brauchen und endet nicht in einem Vertrag, sondern mit einem klaren Plan: welche Leistungen, welche Kasse, welcher Pflegegrad, welcher Antrag, welche Fristen.

  • Persönlich vor Ort in Grimmen oder Stralsund
  • Beratung zum Pflegegradantrag und zur MDK-Begutachtung
  • Klärung von SGB-V- und SGB-XI-Ansprüchen
  • Pflicht-Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger inklusive

In vier Schritten zu Ihrer Pflege.

Egal welche Leistung – der Weg zu uns ist immer derselbe. Schlank, ohne Vertragsdruck, mit kostenlosem Erstgespräch zuhause.

  1. 01

    Erstkontakt

    Sie rufen an oder schreiben uns. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Termin-Vorschlag.

    5 Min
  2. 02

    Erstgespräch zuhause

    Wir kommen zu Ihnen, lernen Ihre Situation kennen und beraten kostenlos – auch zur Antragstellung beim Pflegegrad.

    60 Min
  3. 03

    Pflegeplan & Klärung

    Gemeinsam stimmen wir Leistungen, Zeiten und Bezugspflegekräfte ab. Wir koordinieren Verordnungen mit Ihrem Arzt und kommunizieren mit der Kasse.

    3–7 Tage
  4. 04

    Pflege beginnt

    Feste Termine, feste Gesichter. Sie und Ihre Angehörigen wissen jederzeit, wer kommt – und wann.

    Ab Wunschtermin

Häufige Fragen zu unseren Leistungen.

Was Familien uns am häufigsten fragen, wenn sie unsicher sind, wo sie anfangen sollen.

  • Muss ich einen Pflegegrad haben, um Ihre Leistungen in Anspruch zu nehmen?

    Nicht für alle Leistungen. Behandlungspflege nach SGB V wird von der Krankenkasse finanziert und erfordert lediglich eine ärztliche Verordnung – ein Pflegegrad ist nicht nötig. Für Leistungen der Grundpflege, Hauswirtschaft, Verhinderungspflege oder Betreuung nach SGB XI ist ein anerkannter Pflegegrad Voraussetzung. Wir beraten Sie kostenlos dazu und unterstützen bei der Antragstellung.

  • Wie schnell können Sie mit der Pflege beginnen?

    In der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Erstgespräch. In dringenden Fällen, etwa nach einer Krankenhausentlassung mit Behandlungspflege-Verordnung, starten wir innerhalb von 24 bis 48 Stunden – manchmal auch früher. Sprechen Sie uns auf Ihre Situation an, wir richten uns nach Ihrem Tempo, nicht umgekehrt.

  • Übernimmt die Kasse alle Kosten?

    Pflegekasse und Krankenkasse übernehmen jeweils festgelegte Leistungsumfänge. Was darüber hinaus gewünscht wird, kann privat finanziert werden. Im Erstgespräch klären wir transparent, welche Kosten von welcher Kasse getragen werden und ob ein Eigenanteil entsteht – ohne Überraschungen, ohne versteckte Posten.

  • Arbeiten Sie auch am Wochenende und an Feiertagen?

    Ja, 365 Tage im Jahr. Pflege macht keine Pause. Unsere Bezugspflege ist auch am Wochenende und an Feiertagen aktiv, in dringenden Fällen sind wir rund um die Uhr erreichbar. Bei Krankheit oder Urlaub einer Pflegekraft übernimmt eine vertraute Vertretung – wir arbeiten in festen Teams, damit Kontinuität nicht zum Glücksspiel wird.

  • Was passiert, wenn meine Pflegeperson ausfällt?

    Durch unsere Teamstruktur stellen wir sicher, dass Ihre Versorgung auch bei Krankheit oder Urlaub einer Pflegeperson lückenlos weiterläuft. Wenn pflegende Angehörige ausfallen oder eine Auszeit brauchen, können Sie zusätzlich Verhinderungspflege über die Pflegekasse abrechnen – wir übernehmen dann komplett. Wichtig: Die Verhinderungspflege muss nicht stundengenau geplant werden; sie kann flexibel über das Jahr verteilt werden.

Pflege-Update

Bleiben Sie informiert.

Einmal im Quartal: aktuelle Pflegegrad-Beträge, neue Antragstipps, Klartext zu Gesetzesänderungen für Grimmen, Stralsund und Vorpommern. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

08Kontakt

Pflege beginnt mit einem Anruf.

Erstberatung kostenlos und unverbindlich. Wir klären gemeinsam, welche Leistung zu Ihnen passt und wann wir starten können.

Mo–Fr 8–17 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife

Beratungstermin anfragen
Direkt anrufen+49 38326 53000Tippen, um zu wählen
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