Die Finanzierung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen – einige übernimmt die Pflegekasse, andere die Krankenkasse, einen Teil tragen Bewohner als Eigenanteil. Im Gesamtbild liegt die WG für viele Pflegegrade unter den Kosten eines stationären Pflegeheims.
Wichtig zu wissen: Pflegegrad 1 reicht in der Regel nicht aus – ab Pflegegrad 2 wird die Pflege vollständig refinanzierbar. Wir beraten kostenlos zur individuellen Kostenstruktur.
SGB XI · § 36 / § 38a
Pflegekasse
224 €/Monat
WG-Pauschale § 38a SGB XI
Plus Pflegesachleistungen nach Pflegegrad (PG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 €) und Entlastungsbetrag von 131 €/Monat ab Pflegegrad 1. Die WG-Pauschale finanziert die Gemeinschaftsorganisation.
SGB V · § 37
Krankenkasse
100 %
der verordneten Maßnahmen
Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen wird auf ärztliche Verordnung (Muster 12) vollständig von der Krankenkasse getragen – unabhängig vom Pflegegrad.
Eigenanteil
Miete & Verpflegung
individuell – auf Anfrage
Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus Miete für das eigene Zimmer und einem Anteil für Verpflegung und Haushaltsführung. Wir erstellen gerne eine individuelle Kostenübersicht je nach Pflegegrad und Wohnsituation.
Vergleich Pflegeheim
Im Vergleich zu einem stationären Pflegeheim ist die ambulant betreute Wohngemeinschaft für viele Pflegegrade die kostengünstigere Lösung – bei gleichwertiger oder besserer Versorgungsqualität. Eine konkrete Berechnung machen wir gerne in der Pflegeberatung – kostenlos und unverbindlich.