Zum Hauptinhalt springen
Hansepflege-Ambulant
Pflegegrade & Anträge

Pflegegeld 2026: aktuelle Beträge, Auszahlungstermine und Antrag

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 pro Pflegegrad, wann wird es ausgezahlt und wer bekommt es? Die wichtigsten Fakten kompakt erklärt – mit Beispielrechnung für Angehörige.

14. Mai 2026

Pflegeberatung erklaert einer aelteren Dame und ihrer Tochter die Pflegeleistungen

Pflegegeld ist eine der zentralen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird, bekommt es monatlich auf das eigene Konto überwiesen. 2026 gelten die Beträge unverändert weiter, die zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben wurden. Hier erfahren Sie, wie viel Ihnen zusteht und worauf Sie beim Antrag achten sollten.

Pflegegeld 2026 – Beträge pro Pflegegrad

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Pflegegrad 1 zählt nicht zur Pflegegeld-Leistung, hier gibt es stattdessen den Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 gelten 2026 folgende Sätze:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Die nächste turnusmäßige Erhöhung ist – nach aktuellem Stand – frühestens für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Eine außerplanmäßige Anpassung ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, aber im Pflegestärkungsgesetz nicht vorgesehen.

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegegeld erhält, wer mindestens Pflegegrad 2 hat und in der eigenen Häuslichkeit gepflegt wird – durch Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen oder einen Mix aus Privat- und Profipflege. Das Geld geht direkt an die pflegebedürftige Person; sie entscheidet, wie es eingesetzt wird (oft als Anerkennung für die pflegende Person).

Wer hingegen einen Pflegedienst beauftragt, der die Versorgung übernimmt, erhält Pflegesachleistung – das ist ein anderes Budget, das direkt mit dem Dienst abgerechnet wird. Beide Leistungen können auch kombiniert werden: zum Beispiel 50 Prozent vom Pflegedienst, 50 Prozent durch Angehörige – dann gibt es anteilig beide Leistungen.

Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Pflegegeld wird monatlich im Voraus von der Pflegekasse überwiesen. Der konkrete Auszahlungstag variiert je nach Kasse – die meisten zahlen zum 1. oder 15. des Monats. Der Anspruch beginnt nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat der Antragstellung. Wer also den Antrag am 28. April stellt, bekommt Pflegegeld erstmals für April – auch wenn die Begutachtung erst im Mai stattfindet.

Pflegegeld beantragen: so geht es

Der Antrag auf Pflegegeld läuft immer parallel zum Antrag auf einen Pflegegrad. Das heißt: Sie beantragen zuerst die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit, das Pflegegeld folgt automatisch nach positiver Entscheidung.

  1. Pflegekasse anrufen oder anschreiben: ein formloser Antrag genügt. Der Antrag muss vor der Begutachtung gestellt werden, das Datum entscheidet über den Leistungsbeginn.
  2. Pflegegrad-Antrag erhalten: die Kasse schickt ein Formular mit Fragen zur Lebenssituation, Diagnosen und Pflegebedarf.
  3. MD-Begutachtung: der Medizinische Dienst (früher MDK) kommt in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen für ein persönliches Gespräch.
  4. Bescheid abwarten: die Pflegekasse entscheidet auf Basis des MD-Gutachtens. Bei Krankenhaus-Entlassung gilt eine verkürzte Frist von 5 Arbeitstagen.

Pflegegeld und Entlastungsbetrag: zwei verschiedene Töpfe

Viele verwechseln Pflegegeld mit dem Entlastungsbetrag. Beides sind separate Leistungen, die parallel laufen.

  • Pflegegeld: monatlicher Geldbetrag, frei verwendbar, ab Pflegegrad 2.
  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 Euro monatlich – zweckgebunden für anerkannte Entlastungsangebote (Betreuung, Hauswirtschaft, Alltagsbegleitung). Auch für Pflegegrad 1.

Wer den Entlastungsbetrag nicht ausschöpft, kann ihn bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen – danach verfällt der Rest.

Was passiert, wenn die pflegende Person ausfällt?

Erkrankt der pflegende Angehörige oder fährt in den Urlaub, springt die Verhinderungspflege ein. Bis zu acht Wochen pro Jahr finanziert die Pflegekasse Ersatzpflege – seit 2025 zusammen mit der Kurzzeitpflege als gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.

Beispielrechnung: Pflegegeld für Pflegegrad 3

Frau M. (74) lebt in Grimmen, ist nach einem Schlaganfall pflegebedürftig und wurde in Pflegegrad 3 eingestuft. Ihre Tochter pflegt sie zu Hause, kommt täglich vorbei. Ihre monatlichen Leistungen:

  • Pflegegeld: 599 Euro – geht auf das Konto von Frau M.
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro – Frau M. nutzt einen anerkannten Betreuungsdienst, der zweimal pro Woche kommt.
  • Verhinderungspflege-Topf: anteilig nutzbar, wenn die Tochter im Sommer für zwei Wochen in den Urlaub fährt.

Wichtig: Pflegegeld bleibt auch dann steuerfrei, wenn die Tochter es für eigene Auslagen verwendet – solange das Geld nicht als Bezahlung für eine gewerbliche Pflegeleistung gilt.

Sie haben Fragen zum Pflegegeld?

Wir beraten Sie gerne kostenfrei – telefonisch oder im persönlichen Gespräch in Grimmen oder Stralsund. Unser Team kennt die aktuellen Sätze und hilft beim Antrag. Vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Pflegeberatung.

Quellen

AnrufenBeratung