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Hansepflege-Ambulant
Pflegeleistungen verstehen

Häusliche Krankenpflege Paragraf 37 SGB V – wann zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse zahlt häusliche Pflege auch ohne Pflegegrad – wenn der Arzt sie verordnet. Wofür Paragraf 37 SGB V gilt und wie er sich von der Pflegesachleistung unterscheidet.

28. Juli 2026

Pflegekraft bereitet ruhig Medikamente vor und betreut einen aelteren Mann zuhause

Wer nach einer Operation oder bei einer chronischen Erkrankung medizinische Pflege braucht, kommt oft mit dem Paragraf 37 SGB V in Kontakt – ein wichtiger, aber wenig bekannter Anspruch. Anders als die Pflegekasse zahlt hier die Krankenkasse.

Was Paragraf 37 SGB V abdeckt

  • Behandlungspflege: Injektionen, Wundversorgung, Medikamentengabe, Verband
  • Grundpflege: Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettenbegleitung
  • Hauswirtschaftshilfe: Einkaufen, Kochen, Putzen, soweit medizinisch notwendig

Voraussetzung: Eine ärztliche Verordnung. Grundpflege und Hauswirtschaft maximal 4 Wochen pro Krankheitsfall, Behandlungspflege ohne zeitliche Begrenzung.

Wer zahlt – Krankenkasse oder Pflegekasse?

  • Krankenkasse (Paragraf 37 SGB V): kein Pflegegrad nötig, vom Hausarzt verordnet, für medizinische Bedürfnisse
  • Pflegekasse (Paragraf 36 SGB XI): Pflegegrad nötig, Pflegesachleistung, für Alltagshilfe und Betreuung

Beide Leistungen können parallel laufen. Beispiel: Eine Patientin hat Pflegegrad 2 (Pflegekasse zahlt Grundpflege) und nach einer OP eine Wunde, die regelmäßigen Verbandwechsel braucht (Krankenkasse zahlt Behandlungspflege).

So bekommen Sie die Leistung

  • Hausarzt informieren – er stellt eine Verordnung (Muster 12)
  • Verordnung bei der Krankenkasse einreichen
  • Krankenkasse genehmigt schriftlich (i. d. R. innerhalb 3 Tagen)
  • Pflegedienst nimmt die Versorgung auf

Zuzahlung

Erwachsene Patienten zahlen eine gesetzliche Zuzahlung: 10 Euro pro Verordnung plus 10 Prozent der Kosten in den ersten 28 Tagen – maximal 10 Euro pro Tag. Wer die Belastungsgrenze (2 Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens) erreicht, ist von weiteren Zuzahlungen befreit.

Typische Anwendungsfälle

  • Nach Operation: Wundversorgung, Fädenziehen
  • Bei Diabetes: Insulin-Injektionen
  • Bei chronischen Wunden: spezialisierte Wundversorgung
  • Bei Inkontinenz mit medizinischer Ursache: Versorgung mit Cathetern
  • Bei psychischer Erkrankung: Medikamentengabe und Beobachtung

Unsere Leistung

Wir versorgen Patienten in Grimmen und Umland mit häuslicher Krankenpflege nach Paragraf 37 – mit examinierten Pflegekräften, in enger Abstimmung mit dem Hausarzt. Mehr dazu auf der Seite zur häuslichen Krankenpflege.

Quellen

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