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Hansepflege-Ambulant
Pflegeleistungen verstehen

Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b: 131 Euro im Monat sinnvoll nutzen

Der Entlastungsbetrag ist eine der am wenigsten genutzten Pflegeleistungen. Was er abdeckt, für wen er gilt und wie man die 1.572 Euro pro Jahr nicht verfallen lässt.

07. Juli 2026

Betreuungskraft und aeltere Frau bei einer schoenen gemeinsamen Beschaeftigung am Tisch

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad bekommen seit 2025 einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro – das sind 1.572 Euro pro Jahr, die fast jedem Pflegehaushalt zustehen. Trotzdem wird der Betrag in einer von drei Familien gar nicht abgerufen. Hier sind die wichtigsten Fakten.

Wer hat Anspruch?

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Der Betrag ist nicht an die Höhe des Pflegegrads gekoppelt – Pflegegrad 1 bekommt genauso viel wie Pflegegrad 5.

Wofür darf er ausgegeben werden?

Streng zweckgebunden: nur für anerkannte Entlastungsangebote. Dazu zählen:

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflegedienste (nur für Betreuung und Hauswirtschaft, bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht für Grundpflege)
  • Anerkannte Alltagsbegleiter und Betreuungsdienste
  • Anerkannte Haushaltshilfen (Putzhilfe muss zertifiziert sein)

Nicht anerkannt: private Helfer ohne Zertifizierung, Babysitter, Gartenpflege, Lebensmittel-Lieferdienst. Die Pflegekasse prüf bei der Abrechnung den Status der Dienstleister.

Wo finde ich anerkannte Angebote in Vorpommern?

Die Pflegekasse führt eine Liste für jedes Bundesland. Auch der Pflegestützpunkt Vorpommern-Rügen kennt die lokalen Anbieter. Wir bei der Hansepflege-Ambulant haben examinierte Pflegekräfte und anerkannte Alltagsbegleiterinnen im Team – beide Leistungen können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Wie wird abgerechnet?

Direkt zwischen Dienstleister und Pflegekasse. Sie unterschreiben monatlich einen Leistungsnachweis, der Dienst rechnet ab. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche – außer Sie überschreiten die 131 Euro pro Monat.

Achtung Verfall: bis 30. Juni ansparen

Nicht genutzter Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr kann bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden. Wer also Anfang 2026 noch ungenutztes Guthaben aus 2025 hat: bis Ende Juni 2026 einsetzen, sonst verfällt das Geld ersatzlos.

Brauche ich einen Antrag?

Nein. Der Entlastungsbetrag steht automatisch zur Verfügung, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist. Sie müssen nur einen anerkannten Dienst beauftragen – der Rest läuft über die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Wir helfen, das Geld nicht zu verschenken

Unsere Betreuungs-Teams in Grimmen und Stralsund nutzen den Entlastungsbetrag für Stunden-Begleitung, Spaziergänge, Vorlesen, Begleitung zu Arztterminen oder Haushaltshilfe. Sprechen Sie uns an – Details auch in der Übersicht Betreuungsleistungen.

Quellen

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