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Hansepflege-Ambulant

Entlastungsbetrag § 45a SGB XI

Entlastungsbetrag 131 € beantragen und nutzen – so geht's

Der Entlastungsbetrag ist Ihr Recht ab Pflegegrad 1 – 131 €/Monat für Betreuung, Hauswirtschaft, Tagespflege. Wir zeigen, wofür er gilt, wie Sie ihn nutzen.

1.572 €/Jahr Ihr Anspruch · 260 Suchen/Mt 'Entlastungsbetrag Pflegekasse' · Wir helfen abrufen

Eine Betreuungskraft der Hansepflege-Ambulant trinkt mit einer aelteren Dame Kaffee und unterhaelt sich freundlich
131 €/Monat · ab PG 1 · bis 4 Jahre rückwirkend

131 €/Monat von Ihrer Pflegekasse.

Der Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung von 131 €/Monat – ab Pflegegrad 1 (Stand 2026). Anders als das Pflegegeld wird er nicht direkt an Sie ausgezahlt, sondern als Erstattung qualifizierter Ausgaben für Betreuung, Alltagsbegleitung, Hauswirtschaft und teil-/vollstationäre Pflege. Ein Jahresbudget von 1.572 €, das sich über bis zu vier Jahre kumulieren lässt, wenn Sie es nicht ausschöpfen.

Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad UND Inanspruchnahme bei einem zugelassenen Anbieter (wie uns) oder über vom Land anerkannte Helfer. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken oder Belege einreichen. Auch nicht-genutzte Beträge der letzten Jahre können Sie noch nachträglich abrufen.

Detailaufnahme einer einfühlsamen Betreuungssituation – Hansepflege-Ambulant
131 € im Monat – das sind 1.572 € im Jahr. Wer das ignoriert, verschenkt Geld.
Unser Pflegeverständnis

In 5 Schritten zur Entlastungsbetrag-Nutzung.

Vom Anruf bei der Pflegekasse bis zur ersten Abrechnung. Wir begleiten alle Schritte – auf Wunsch übernehmen wir komplett.

  1. 01

    Pflegegrad sicherstellen

    Sie brauchen mindestens Pflegegrad 1. Falls noch nicht da: zuerst Pflegegrad beantragen – wir begleiten Sie durch die MD-Begutachtung.

    Sofort
  2. 02

    Anerkannten Anbieter wählen

    Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden: nur Ausgaben bei anerkannten Pflegediensten (wie uns) oder vom Land anerkannten Helfern sind erstattungsfähig. Privatpersonen zählen nicht.

    1 Tag
  3. 03

    Einsatz vereinbaren

    Wir besprechen Bedarf und Frequenz: Begleitung beim Spaziergang, Vorlesen, Demenz-Aktivierung, Einkaufen, Mahlzeitenzubereitung. Sie entscheiden, was Sie brauchen.

    60 Min
  4. 04

    Nutzung läuft

    Wir kommen regelmäßig (z.B. 2× 2 Stunden/Woche) oder im Block (z.B. 8 Stunden Samstag). Stundenweise Abrechnung – Sie bezahlen nur die tatsächliche Zeit.

    Wöchentlich oder im Block
  5. 05

    Abrechnung mit der Kasse

    Wir reichen die Rechnung direkt bei Ihrer Pflegekasse ein. Bis 131 €/Monat erstattet die Kasse zu 100 %. Übersteigt der Bedarf das Budget, übernehmen wir auch das (Eigenanteil oder Verrechnung mit Pflegesachleistungen).

    Monatlich

Wofür gilt der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden auf bestimmte Hilfen. Diese Leistungen sind abrechenbar – andere nicht.

Wir prüfen Ihr Restbudget

Tipp: Lassen Sie sich nicht-genutzte Beträge aufzeigen – auch der Rest aus dem Vorjahr ist bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufbar. Bei mehrjähriger Nichtnutzung können bis zu 4 Jahre kumuliert werden.

SGB XI § 45a

Entlastungsbetrag

Pflegesachleistung pro Pflegegrad – monatliche Beträge
LeistungAbrechnung
Betreuung & Aktivierung
abrechenbar
Spaziergang, Spielenachmittag, Vorlesen, Demenz-Aktivierung – typisch 25-35 €/Std
Hauswirtschaft
abrechenbar
Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäsche – typisch 25-35 €/Std
Tagespflege-Eigenanteil
abrechenbar
Eigenanteil bei teilstationärer Pflege – je nach Tagessatz
Kurzzeitpflege-Eigenanteil
abrechenbar
Eigenanteil bei vollstationärer Verhinderungspflege im Heim
Pflegegeld-Aufstockung
nicht abrechenbar
Direktauszahlung an pflegende Angehörige – dafür gibt es separates Pflegegeld
Medizinische Behandlungspflege
nicht abrechenbar
Spritzen, Verbände, Medikamentengabe – Krankenkasse via § 37 SGB V (HKP)

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag.

Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen – von rückwirkender Nutzung über Stundensätze bis Restbudget-Übertragung.

  • Was kann man alles über den Entlastungsbetrag abrechnen?

    Mit den 131 € monatlich (Stand 2026) lassen sich anerkannte Entlastungsleistungen finanzieren: Alltagsbegleitung, Betreuung von Menschen mit Demenz, niederschwellige Betreuungsangebote, anteilig auch hauswirtschaftliche Hilfen (z. B. Einkauf, Kochen, leichte Reinigung), Tages- oder Nachtpflege sowie Verhinderungspflege. Nicht abrechenbar sind reine Grundpflege-Leistungen, medizinische Behandlungspflege oder rein pflegerische Tätigkeiten. Wir prüfen vorher konkret, welche Leistung sich für Sie eignet.

  • Wie bekommt man den Entlastungsbetrag von 131 €?

    Der Anspruch entsteht automatisch mit der Anerkennung eines Pflegegrads (ab Pflegegrad 1). Sie müssen ihn nicht separat beantragen. Damit das Geld fließt, brauchen Sie eine Rechnung von einem anerkannten Leistungserbringer (das sind wir als zugelassener Pflegedienst nach § 72 SGB XI). Wir rechnen die Leistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen keine Rechnungen vorstrecken oder einreichen. Nicht genutzte Monatsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.

  • Was muss ich machen, um den Entlastungsbetrag zu bekommen?

    Drei Schritte: 1. Pflegegrad muss anerkannt sein (bei uns kostenlose Unterstützung beim Antrag). 2. Mit uns einen anerkannten Leistungserbringer auswählen – wir sind zugelassener ambulanter Pflegedienst und können direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. 3. Leistung in Anspruch nehmen, wir kümmern uns um die Abrechnung. Ein separates Antragsformular für den Entlastungsbetrag ist nicht nötig, wenn die Pflegekasse direkt mit dem Leistungserbringer abrechnet.

  • Wie weit rückwirkend kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

    Sie können nicht-genutzte Beträge des laufenden Jahres bis 30. Juni des Folgejahres abrufen. Bei mehrjähriger Nichtnutzung kumulieren sich die Beträge sogar bis zu 4 Jahre. Beispiel: Wenn Sie den Entlastungsbetrag seit 2022 nie genutzt haben (Pflegegrad seit 2022 anerkannt), stehen Ihnen aktuell theoretisch bis zu 6.288 € zur Verfügung (4 × 12 × 131 €). Wir prüfen Ihren Stand bei der Pflegekasse und rechnen das Optimum für Sie aus.

  • Was kostet eine Stunde Betreuung über den Entlastungsbetrag?

    Bei uns liegt der Stundensatz für Betreuungs- und Alltagsbegleitungs-Einsätze bei 25–35 €/Stunde (je nach Qualifikation der Betreuungskraft und Zeitfenster: Wochentage tagsüber günstiger, Abende/Wochenende etwas höher). Hauswirtschaftliche Tätigkeiten liegen im gleichen Korridor. Bei 131 €/Monat können Sie damit ca. 4–5 Stunden professionelle Begleitung pro Monat finanzieren. Wir machen vor Beginn eine konkrete Kostenschätzung – ohne Kleingedrucktes.

  • Was passiert, wenn ich nicht den ganzen Monat 131 € verbrauche?

    Nicht-verbrauchte Beträge verfallen NICHT sofort am Monatsende – sie laufen ins nächste Kalenderjahr über und sind dort bis zum 30. Juni weiter abrufbar. Beispiel: 2026 nutzen Sie nur 60 €/Monat (720 €/Jahr), die verbleibenden 852 € können Sie 2027 bis Ende Juni noch abrufen. Erst wenn Sie auch das laufende Folgejahr nicht voll ausschöpfen, beginnen Beträge zu verfallen. Maximum-Kumulation: 4 Jahre = 6.288 €.

04Entlastungsbetrag starten

Wir rechnen den Entlastungsbetrag für Sie ab.

Ein Anruf genügt. Wir besprechen Bedarf, Anbieter-Anerkennung und Restbudget – und kümmern uns um Antrag und Abrechnung mit der Pflegekasse.

Mo–Fr 8–17 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife

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