Pflegegrad beantragen
Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt mit Hansepflege
Vom ersten Anruf bis zum Bescheid: Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Pflegegrad-Antrags. Kostenlos, persönlich und ohne Bürokratiedeutsch.
Wir helfen lokal in Grimmen & Stralsund

Pflegegrad beantragen – was es bedeutet und wer ihn bekommt
Der Pflegegrad ist die offizielle Anerkennung Ihres Pflegebedarfs durch die Pflegekasse – nach § 14 SGB XI gestaffelt in fünf Stufen (Pflegegrad 1 bis 5). Mit dem Antrag eröffnen Sie Ihren Anspruch auf Pflegesachleistungen (805–2.299 €/Monat ab Pflegegrad 2), Pflegegeld (347–990 €/Monat), Entlastungsbetrag (131 €/Monat ab Pflegegrad 1), Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und Beratung. Stand: 2026, nach Pflegereform PUEG vom 01.07.2025.
Der Antrag ist formlos – das Datum zählt sofort, auch per Telefon.
Wir begleiten Sie durch alle fünf Schritte: vom ersten Anruf bei Ihrer Pflegekasse bis zum Bescheid. Das ist ein gesetzlicher Anspruch auf Beratung nach § 7a SGB XI – kostenlos und ohne Verpflichtung, bei Ihnen zuhause oder telefonisch.

In 5 Schritten zum Pflegegrad-Bescheid.
Der Weg vom Antrag bis zum Bescheid dauert gesetzlich höchstens 25 Arbeitstage (§ 18 SGB XI). So begleiten wir Sie auf jeder Stufe.
Antrag stellen
SofortSie rufen Ihre Pflegekasse an (AOK, DAK, Barmer, TK etc.) oder beantragen online. Ein formloser Satz reicht: "Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung". Das Antragsdatum zählt ab sofort – auch für rückwirkende Leistungen. Wir helfen Ihnen bei der korrekten Formulierung.
Antragsformular ausfüllen
1–3 TageDie Pflegekasse schickt Ihnen das Formular zu (per Post oder als PDF). Wir helfen beim Ausfüllen – damit nichts fehlt, was später als Bedarf zählt: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung, Alltagsgestaltung.
MD-Begutachtungstermin
2–3 WochenDer Medizinische Dienst (MD) meldet sich für einen Hausbesuch an. Bei Krankenhausentlassung oder Palliativsituation gilt eine verkürzte Frist (1 Woche bzw. 5 Tage). Wir bereiten Sie vor und sind auf Wunsch beim Termin dabei.
Gutachten erstellen
1–2 WochenDer MD bewertet sechs Module gewichtet: Mobilität (10 %), kognitive Fähigkeiten (15 %), Verhaltensweisen (15 %), Selbstversorgung (40 %), Krankheitsbewältigung (20 %), Alltagsgestaltung (15 %). Punktwerte ergeben Pflegegrad 1 bis 5.
Bescheid + erste Auszahlung
25 Arbeitstage gesamtDie Pflegekasse stellt den Bescheid aus. Bei Überschreitung der 25-Arbeitstage-Frist hat sie 70 € pro angefangener Woche Verzögerungspauschale zu zahlen. Leistungen werden rückwirkend zum Antragsmonats-Ersten ausgezahlt.
Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag.
Antworten auf die wichtigsten Fragen, die uns rund um den Antrag, die MD-Begutachtung und die Höherstufung gestellt werden.
Wie stelle ich einen Pflegegrad-Antrag konkret – brieflich, online oder telefonisch?
Sie haben drei Wege: 1) Telefonisch bei Ihrer Pflegekasse (AOK, DAK, Barmer, TK etc.) – formloser Antrag, das Antragsdatum zählt sofort. 2) Online über die Webseite/App Ihrer Pflegekasse (alle großen Kassen bieten das, oft mit Personalausweis-Verifikation). 3) Schriftlich per Brief oder Fax. Der formlose Satz "Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung" reicht – das Formular schickt die Kasse nach. Wir helfen Ihnen beim ersten Anruf und der korrekten Formulierung, damit nichts verzögert wird.
Welche Voraussetzungen muss ich für Pflegegrad 2 erfüllen?
Pflegegrad 2 setzt eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" voraus. Der Medizinische Dienst (MD) bewertet sechs Module gewichtet: Mobilität (10 %), kognitive/kommunikative Fähigkeiten (15 %), Verhaltensweisen/psychische Problemlagen (15 %), Selbstversorgung (40 %), Krankheitsbewältigung (20 %), Alltagsgestaltung (15 %). Pflegegrad 2 entspricht 27 bis unter 47,5 Punkten. Typische Indikatoren: Sie brauchen Hilfe beim Waschen, Anziehen, bei Toilettengängen oder Medikamenten-Übersicht, können aber noch teilweise selbstständig sein.
Kann ich einen Eilantrag oder beschleunigte Pflegebegutachtung stellen?
Ja, bei kritischen Situationen (Krankenhausentlassung, Palliativsituation, akute Verschlechterung) gilt die verkürzte Begutachtungsfrist: der MD muss in einer Woche begutachten. Voraussetzung: ärztliche Bescheinigung über die Dringlichkeit oder Krankenhaus-Verlegungsmeldung. Bei Hospizpflege oder Palliativsituation erfolgt die Begutachtung sogar binnen 5 Tagen. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung des Eilantrags und der Beschaffung der ärztlichen Bescheinigung – das macht im Krisenfall den Unterschied.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad-Bescheid?
Die gesetzliche Regelfrist ist 25 Arbeitstage ab Antragseingang (§ 18 SGB XI). Realistisch dauert es 4-6 Wochen: 2-3 Wochen bis zum MD-Begutachtungstermin, dann das Gutachten (1-2 Wochen) und anschließend der Bescheid der Pflegekasse. Wird die 25-Arbeitstage-Frist überschritten, hat die Pflegekasse pro angefangene Woche 70 € Verzögerungspauschale an Sie zu zahlen (selten genutzt, aber durchsetzbar). Wir tracken die Frist für Sie mit.
Ab wann zahlt die Pflegekasse – rückwirkend zum Antrag oder erst zum Bescheid?
Die Leistungen werden rückwirkend zum ersten Tag des Antragsmonats gezahlt. Beispiel: Antrag am 20. März, Leistungen ab 1. März, sobald der Pflegegrad anerkannt ist. Deshalb ist es wichtig, den Antrag früh zu stellen (auch formlos per Telefon reicht für die Frist) und das Antragsdatum schriftlich zu bestätigen. Pflegesachleistungen und Pflegegeld werden für den Antragsmonat anteilig taggenau berechnet, der Entlastungsbetrag fließt ab Pflegegrad 1 monatlich rückwirkend.
Wie kann ich eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen?
Wenn sich Ihr Pflegebedarf erhöht hat (nach Krankenhausaufenthalt, fortschreitender Demenz, neuer Erkrankung), können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen – formloser Antrag bei der Pflegekasse, gleiche Wege wie beim Erstantrag. Der MD begutachtet erneut nach den 6 Modulen. Wichtig: bereiten Sie konkrete Beispiele aus dem Alltag vor (was geht jetzt nicht mehr, was war vor 6 Monaten noch möglich?), idealerweise mit Pflegetagebuch. Wir begleiten die Begutachtung gerne und dokumentieren die Veränderungen mit – die Höherstufungs-Quote ist mit Pflegedienst-Unterstützung deutlich höher.
Themen, die nach dem Pflegegrad-Bescheid wichtig werden.
Pflegegrad ist erst der Anfang. Diese Leistungen sind besonders relevant, sobald der Bescheid da ist.

Pflegeberatung
Persönliche Beratung über alle Pflegethemen – kostenlos als § 7a SGB XI Anspruch.
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Grundpflege
Hilfe bei Körperpflege, An- und Ausziehen, Toilettengängen – ab Pflegegrad 2 als Sachleistung.
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Verhinderungspflege
3.539 €/Jahr für Pflegevertretung – ab Pflegegrad 2, ohne Vorpflegezeit seit 01.07.2025.
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Betreuungsleistungen
131 € Entlastungsbetrag monatlich – auch bei Pflegegrad 1 für Alltagsbegleitung.
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MDK-Begutachtung vorbereiten
Nach dem Antrag kommt der MD-Termin. Wir bereiten Sie auf alle 6 Module + 64 Items vor.
Mehr zur MDK-Begutachtung vorbereitenWir machen den Pflegegrad-Antrag mit Ihnen.
Ein Anruf reicht. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation, helfen beim Formular und sind beim MD-Termin dabei. Kostenlos und unverbindlich.
Mo–Fr 8–17 Uhr · Persönliches Gespräch ohne Warteschleife
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