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Hansepflege-Ambulant
Pflegegrade & Anträge

Höherstufung beim Pflegegrad: wann und wie beantragen?

Der Zustand hat sich verschlechtert, der Pflegegrad passt nicht mehr? Wann eine Höherstufung sinnvoll ist, wie der Antrag funktioniert – mit Muster-Formulierung und Begutachtungs-Wissen aus der Praxis.

29. Juni 2026

Pflegeberatung hilft bei der Vorbereitung eines Hoeherstufungsantrags

Pflegebedürftigkeit ist selten statisch. Wenn ein Schub die Mobilität verschlechtert, neue Diagnosen hinzukommen oder die Demenz fortschreitet, reicht der ursprüngliche Pflegegrad oft nicht mehr aus. Eine Höherstufung ist dann möglich – aber nicht ohne Vorbereitung. Dieser Ratgeber zeigt, wann sich der Antrag lohnt, wie er formuliert wird und wie die erneute Begutachtung abläuft – aus unserer täglichen Praxis als ambulanter Pflegedienst in Grimmen und Umgebung.

Wann eine Höherstufung gerechtfertigt ist

  • Neuer Schlaganfall, Sturz mit dauerhaften Folgen
  • Fortschreitende Demenz mit zunehmendem Betreuungsbedarf
  • Neue Diagnose, die die Mobilität einschränkt (z. B. Parkinson)
  • Deutliche Zunahme der Pflegezeit über Monate
  • Wachsende Inkontinenz, Schluckstörungen, Mangelernährung

Nicht jeder schlechte Tag rechtfertigt einen Antrag. Eine dauerhafte Verschlechterung über mindestens sechs Monate ist die Faustregel.

So beantragen Sie die Höherstufung – mit Muster

Ein spezielles Formular ist nicht vorgeschrieben: Der Antrag kann formlos gestellt werden – per Brief, Fax oder über das Online-Portal Ihrer Pflegekasse. Viele Kassen (AOK, TK, DAK, Barmer) bieten eigene Formulare an; die beschleunigen die Bearbeitung, sind aber keine Pflicht. Eine formlose Muster-Formulierung:

„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich für [Name, Versichertennummer] die Höherstufung des Pflegegrades. Der Gesundheitszustand hat sich seit der letzten Begutachtung deutlich verschlechtert: [1–2 Sätze, z. B. ‚Seit dem Sturz im März ist selbständiges Gehen nicht mehr möglich; die Hilfe bei Körperpflege und Toilettengängen ist täglich mehrfach nötig.‘] Bitte veranlassen Sie eine erneute Begutachtung. Mit freundlichen Grüßen, [Ort, Datum, Unterschrift]“

Wichtig: Der Antrag wirkt ab dem Monat der Antragstellung – je früher er gestellt wird, desto früher gibt es die höheren Leistungen, wenn die Höherstufung bewilligt wird.

Die 6 Module: So bewertet der Medizinische Dienst

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einer erneuten Begutachtung. Bewertet wird die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen), die unterschiedlich stark in die Gesamtpunktzahl eingehen:

  • Selbstversorgung (Körperpflege, Essen, Toilette) – 40 %
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (Medikamente, Verbände, Arztbesuche) – 20 %
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – 15 %
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (der höhere Wert zählt) – 15 %
  • Mobilität – 10 %

Aus der Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5. Für die Höherstufung heißt das: Es zählt nicht die Diagnose, sondern der Verlust an Selbständigkeit im Alltag – und der muss beim Termin sichtbar werden.

Was die Erfolgschancen erhöht

  • Aktuelles Pflegetagebuch (2 bis 4 Wochen vor der Begutachtung geführt) – Ihr wichtigstes Belegmittel
  • Neue Arztbriefe und Befunde, die die Verschlechterung dokumentieren
  • Konkrete Vergleiche zur letzten Begutachtung: Was war damals möglich, was jetzt nicht mehr?
  • Angehörige beim Termin – besonders bei Demenz wichtig, weil Betroffene ihre Einschränkungen im Gespräch oft überspielen
  • Nichts „zurechtmachen“: Der Gutachter soll den Alltag sehen, wie er ist – nicht den besten Tag

Wie Sie den Termin konkret vorbereiten, zeigt unsere MDK-Begutachtungs-Checkliste.

Vorsicht: auch Rückstufung möglich

Der Antrag öffnet das gesamte Gutachten neu. Stellt der Medizinische Dienst fest, dass der bisherige Pflegegrad zu hoch war (etwa nach erfolgreicher Reha), kann er auch nach unten korrigieren. Daher: nur Höherstufung beantragen, wenn die Verschlechterung wirklich belegbar ist.

Wie lange dauert es?

In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung. In akuten Situationen – etwa bei einer Krankenhaus-Entlassung – verkürzt sich die Frist deutlich (Eilverfahren). Überschreitet die Kasse die Frist aus eigenem Verschulden, steht Ihnen für jede angefangene Woche Verspätung eine Entschädigung zu – nachfragen lohnt sich.

Antrag abgelehnt? Widerspruch einlegen

Wird die Höherstufung abgelehnt oder fällt sie niedriger aus als erwartet, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Der lohnt sich häufiger, als viele denken – wie er funktioniert, steht in unserem Ratgeber Widerspruch bei der Pflegekasse.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Formular für die Höherstufung?

Nein. Der Antrag kann formlos gestellt werden (siehe Muster oben). Die Formulare der Kassen beschleunigen nur die Zuordnung.

Wie oft kann ich eine Höherstufung beantragen?

So oft es die Situation erfordert – eine Wartefrist gibt es nicht. Sinnvoll ist ein neuer Antrag aber nur, wenn sich seit der letzten Begutachtung etwas belegbar verändert hat.

Was kostet der Antrag?

Nichts. Antrag und Begutachtung sind für Versicherte kostenlos.

Welcher Pflegegrad steht mir nach einem Schlaganfall oder bei Demenz zu?

Das lässt sich pauschal nicht sagen: Der Pflegegrad hängt nicht von der Diagnose ab, sondern davon, wie stark die Selbständigkeit im Alltag eingeschränkt ist (siehe die 6 Module oben). Zwei Menschen mit derselben Diagnose können unterschiedliche Pflegegrade haben.

Wir bereiten Sie auf den Termin vor

Unsere examinierten Pflegekräfte kennen die Bewertungsmodule und helfen Ihnen, das Pflegetagebuch so zu führen, dass die tatsächliche Belastung sichtbar wird. Sprechen Sie uns an – in der kostenlosen Pflegeberatung in Grimmen und Stralsund.

Quellen

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