Was kostet ein Pflegedienst zu Hause? Übersicht 2026
Pflegesachleistung, Eigenanteil, Häusliche Krankenpflege – wir erklären, was ein ambulanter Pflegedienst 2026 wirklich kostet und wie Sie Ihre Pflegekasse-Leistungen optimal nutzen.
21. Mai 2026

Ein ambulanter Pflegedienst zu Hause – das klingt nach hohen Kosten. Tatsächlich übernimmt die Pflegekasse einen erheblichen Anteil, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist. Was bleibt am Ende selbst zu zahlen, wann zahlt die Krankenkasse statt der Pflegekasse, und wie viel kostet eine typische Versorgung in Pflegegrad 3? Hier ist die komplette Kosten-Übersicht für 2026.
Pflegesachleistung 2026 – das übernimmt die Pflegekasse
Wer einen Pflegedienst beauftragt, nutzt die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Anders als beim Pflegegeld fließt das Geld nicht aufs Konto der pflegebedürftigen Person, sondern wird direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet. Die Beträge gelten seit 1. Januar 2025 und auch 2026:
- Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Das Budget steht jeden Monat neu zur Verfügung. Wird es nicht voll ausgeschöpft, verfällt der Rest – ein Übertrag in den Folgemonat ist nicht möglich.
Wie Pflegedienste abrechnen
Ambulante Pflegedienste rechnen über Leistungskomplexe ab – nicht nach Stunden. Ein Leistungskomplex bündelt mehrere Handgriffe (zum Beispiel „Große Morgentoilette“ oder „Medikamentengabe + Verband“). Jeder Komplex hat einen festen Preis, der mit der Pflegekasse je Bundesland vertraglich vereinbart wird.
Die Preise unterscheiden sich daher regional. In Mecklenburg-Vorpommern sind sie etwas niedriger als in Hamburg, etwas höher als in Sachsen-Anhalt. Welche Komplexe abgerechnet werden, hängt vom konkreten Pflegebedarf ab – darum gibt es vor Pflegebeginn eine Bedarfsplanung.
Was bleibt als Eigenanteil?
Eigenanteil entsteht, wenn die monatlichen Kosten das Sachleistungs-Budget übersteigen. Ein Beispiel: Wenn der Pflegedienst in Pflegegrad 3 monatlich 1.800 Euro abrechnet, deckt die Pflegekasse 1.497 Euro – die restlichen 303 Euro zahlt der Pflegebedürftige (oder dessen Angehörige) selbst.
Den Eigenanteil können Sie reduzieren, indem Sie:
- den Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat) gezielt für haushaltsnahe oder Betreuungsleistungen einsetzen,
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibel kombinieren (gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 Euro),
- haushaltsnahe Dienstleistungen über die Einkommensteuer absetzen (bis 4.000 Euro pro Jahr).
Pflegekasse oder Krankenkasse – wer zahlt?
Eine häufige Verwechslung: Pflegekasse und Krankenkasse zahlen unterschiedliche Leistungen.
- Pflegekasse (§ 36 SGB XI): übernimmt Grundpflege und Betreuung, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist. Budget siehe oben.
- Krankenkasse (§ 37 SGB V): zahlt Häusliche Krankenpflege – also medizinische Leistungen wie Injektionen, Wundversorgung, Medikamentengabe, Verband. Die Leistung wird vom Hausarzt verordnet und benötigt keinen Pflegegrad.
Wer eine medizinische Behandlung braucht (zum Beispiel nach einer OP), bekommt diese Leistung also auch ohne Pflegegrad bis zu vier Wochen pro Erkrankungsfall – auf Rezept. In Verbindung mit einem bestehenden Pflegegrad laufen beide Leistungen parallel.
Beispielrechnung: Pflegegrad 3 in Vorpommern
Herr K. (78) lebt allein in seiner Wohnung in Stralsund. Pflegegrad 3, leichte Demenz, Diabetes. Sein Pflegedienst kommt zweimal täglich für je 30 Minuten – morgens Körperpflege und Medikamentengabe, abends Insulin und Toilettengang.
Monatliche Kosten und Finanzierung:
- Pflegedienst-Rechnung: ca. 1.600 Euro (Pflegegrad-3-typischer Mix aus Grundpflege und Betreuung)
- Pflegesachleistung Pflegekasse: 1.497 Euro – Differenz 103 Euro Eigenanteil
- Insulin-Spritzen (Behandlungspflege): vom Hausarzt verordnet, separat über Krankenkasse (§ 37 SGB V)
- Entlastungsbetrag: 131 Euro – Herr K. nutzt damit eine ehrenamtliche Alltagsbegleitung 2x pro Woche
Unterm Strich zahlt Herr K. rund 103 Euro selbst aus eigener Tasche. Wenn er den Entlastungsbetrag stattdessen für zusätzliche Pflegedienst-Einsätze nutzen würde, könnte er den Eigenanteil komplett ausgleichen – muss aber dann auf die Alltagsbegleitung verzichten.
Kombination: Pflegegeld und Sachleistung gleichzeitig
Wer einen Teil von Angehörigen und einen Teil vom Pflegedienst pflegen lässt, kann kombinieren: Anteilig wird sowohl Pflegegeld (für die Angehörigen-Pflege) als auch Sachleistung (für den Pflegedienst) bezahlt. Beispiel: 60 Prozent der Pflege übernehmen die Angehörigen → es gibt 60 Prozent vom Pflegegeld plus 40 Prozent der Sachleistung.
Die Kombination muss bei der Pflegekasse beantragt werden, in der Regel rechnet der Pflegedienst die genutzten Punkte ab, und die Kasse zieht das vom Pflegegeld ab.
Lassen Sie sich beraten
Welche Kombination für Sie passt, hängt von Ihrer Situation ab – pflegende Angehörige im Haushalt, Berufstätigkeit, Pflegestufe, regionale Versorgungslage. Wir machen mit Ihnen einen kostenlosen Pflegekosten-Check und zeigen, wie Sie alle Leistungen optimal kombinieren.