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Hansepflege-Ambulant
Pflegende Angehörige

Beruf und Pflege vereinbaren: Pflegezeit und Familienpflegezeit

Welche Rechte Arbeitnehmer haben, wenn ein Angehoeriger pflegebeduerftig wird – Pflegezeit, Familienpflegezeit und Pflegeunterstuetzungsgeld erklaert.

15. September 2026

Angehoerige verbindet Arbeit am Laptop mit der Pflege eines aelteren Elternteils zuhause

Wenn die Mutter pflegebeduerftig wird, wenn der Vater einen Schlaganfall hat – ploetzlich muss der Arbeitstag neu organisiert werden. Das Pflegezeit- und das Familienpflegezeit-Gesetz schaffen Anspruchsrahmen, die Arbeitgeber nicht verweigern duerfen.

Pflegezeit – bis zu 6 Monate Auszeit

  • Dauer: bis zu 6 Monate komplette oder teilweise Freistellung
  • Anmeldung: spaetestens 10 Arbeitstage vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber
  • Bezahlung: Keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, aber zinsbefreites Darlehen vom BAFzA moeglich
  • Rente: Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeitraege weiter – die Pflegezeit zaehlt fuer die Rente
  • Rueckkehr: Anspruch auf alten Job oder gleichwertige Stelle

Voraussetzung: Der Arbeitgeber hat mehr als 15 Beschaeftigte. Bei kleineren Betrieben besteht kein Rechtsanspruch.

Familienpflegezeit – bis zu 24 Monate reduziert

  • Dauer: bis zu 24 Monate mit reduzierter Wochenarbeitszeit (mindestens 15 Stunden)
  • Anmeldung: spaetestens 8 Wochen vor Beginn schriftlich
  • Bezahlung: Reduziertes Gehalt entsprechend Arbeitszeit, zinsbefreites Darlehen moeglich
  • Mindestbetriebsgroesse: mehr als 25 Beschaeftigte beim Arbeitgeber

Die Familienpflegezeit eignet sich, wenn die Pflege langfristig angelegt ist und Sie weiter im Beruf bleiben, aber den Belastungsdruck reduzieren wollen.

Pflegeunterstuetzungsgeld – 10 Tage akute Verhinderung

Bei einer ploetzlichen Pflegesituation (z. B. Krankenhauseinweisung der Mutter) duerfen Sie sofort bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr fern bleiben – fuer die Organisation der Pflege. Sie bekommen Pflegeunterstuetzungsgeld als Lohnersatz:

  • Hoehe: 90 Prozent des Netto-Lohnausfalls (bei beitragspflichtigen Sonderzahlungen 100 Prozent)
  • Maximalbetrag 2026: ca. 135,63 Euro pro Tag
  • Gesamtmaximum: ca. 1.356 Euro fuer 10 Tage
  • Antrag bei der Pflegekasse der pflegebeduerftigen Person

Kombination der Anspruechen

Die 10 Tage akute Verhinderung koennen Sie zu Beginn nutzen, um die Pflege zu organisieren. Daran anschliessend ist Pflegezeit oder Familienpflegezeit moeglich. Die Gesamtdauer aller Auszeiten ist auf 24 Monate gedeckelt.

Praxistipp: rechtzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen

Auch wenn die rechtlichen Ansprueche bestehen – ein fruehzeitiges Gespraech mit dem Arbeitgeber schafft Vertrauen und ermoeglicht oft individuelle Loesungen wie Home-Office, flexible Arbeitszeiten oder zusaetzliche Pflege-Tage. Viele Arbeitgeber haben mittlerweile eigene Pflege-Programme.

Wir entlasten Sie waehrend Ihrer Arbeitszeit

Wenn Sie weiter arbeiten und parallel pflegen wollen, ist ein Pflegedienst die wichtigste Entlastung. Wir kommen zu festen Zeiten und uebernehmen die Versorgung – Sie behalten den Ueberblick. Termin: Kostenlose Pflegeberatung.

Quellen

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