Verhinderungspflege - verlässlich entlastet, sicher zu Hause


Qualifizierte Pflegekräfte
Grund- und Behandlungspflege aus einer Hand.

Schnelle Entlastung
kurzfristig planbar - stundenweise, tageweise.

Einfache Abrechnung
wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab .
Pflegende Angehörige leisten Unglaubliches. Wenn Sie mal eine Pause brauchen – wegen Urlaubs, Krankheit, Terminen oder einfach zum Durchatmen – springen wir ein: Die Hansepflege GmbH übernimmt die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) zuverlässig in Ihrem Zuhause. Flexibel stundenweise oder tageweise, mit geschultem Fachpersonal und klarer Abrechnung über die Pflegekasse.
Für wen ist Verhinderungspflege möglich?
- Pflegegard 2-5
- Häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson (z. B. Angehörige), die vorübergehend verhindert ist
- Seit 1. Juli 2025 gilt: bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr, kein Vorantrag nötig, die frühere Vorpflegezeit (6 Monate) entfällt. Außerdem wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege hälftig bis zu 8 Wochen weitergezahlt.
Wichtig: Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen – praktisch für Arzttermine, Erledigungen oder kurze Auszeiten. (Bei stundenweiser Vertretung unter 8 Stunden/Tag wird in der Praxis oft keine Kalendertagsanrechnung vorgenommen.)

Was wir konkret für Sie übernehmen:
- Stundenweise Vertretung (Alltagsbegleitung, Entlastung im Haushalt, Mobilisation, Spaziergänge)
- Tagesweise Vertretung bei Urlaub, Reha, Krankenhaus- oder Kuraufenthalt der Pflegeperson
- Grundpflege (z. B. Körperpflege, An-/Auskleiden, Lagerung)
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung)
- Organisation & Abrechnung: Wir prüfen Ihren Anspruch, planen die Einsätze und rechnen mit der Pflegekasse ab
So läuft es bei der Hansepflege ab:
- Kostenlose Erstberatung – telefonisch oder vor Ort: Wir klären Anspruch, Ziele und Zeitfenster.
- Individueller Einsatzplan – stundenweise oder zusammenhängend, passend zu Ihren Terminen.
- Zuverlässige Durchführung – feste Bezugskräfte, transparente Dokumentation.
- Einfach abrechnen – wir übernehmen die Direktabrechnung mit der Pflegekasse; Sie erhalten eine Übersicht.
Wenn pflegende Angehörige einmal nicht können – wegen Urlaub, Krankheit oder Terminen – übernimmt die Hansepflege-Ambulant GmbH die Versorgung zu Hause. Flexibel, zuverlässig und so lange wie nötig.
Gut beraten- damit jede Stunde zählt
Wir wissen: Entlastung gelingt, wenn Organisation und Gefühl stimmen. Deshalb kombinieren wir planbare Entlastungszeiten mit menschlicher Nähe und fachlicher Sicherheit. Ergebnis: Sie regenerieren – Ihr Angehöriger bleibt bestens versorgt.
Sie möchten Verhinderungspflege nutzen oder haben Fragen zu Budget, Umfang und Abrechnung?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich und planen auf Wunsch direkt die ersten Einsätze.
Häufig gestellte Fragen
Verhinderungspflege ist die zeitweise Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – z. B. durch Urlaub, Krankheit oder Termine. Unser Team übernimmt in dieser Zeit die Pflege zu Hause, damit die Versorgung ohne Lücken weiterläuft.
Grundsätzlich Personen mit anerkanntem Pflegegrad, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt ist. Die genauen Voraussetzungen und Budgets richten sich nach der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Pflegekasse – wir prüfen das für Sie und sagen Ihnen, was möglich ist.
Sie können Verhinderungspflege stunden-, tage- oder wochenweise nutzen – ganz nach Bedarf. Wir planen kurzfristige Einsätze (z. B. für einzelne Termine) ebenso wie zusammenhängende Urlaubsvertretungen.
Die Kosten werden in der Regel von der Pflegekasse im Rahmen des jährlichen Budgets übernommen. Wir klären den Anspruch, erstellen den Einsatzplan und rechnen direkt mit der Kasse ab. Eventuelle Wunschleistungen außerhalb des Kassenrahmens stimmen wir transparent mit Ihnen ab.
Ja. Verhinderungspflege findet ambulant zu Hause statt; Kurzzeitpflege ist in der Regel stationär. Beide Leistungen lassen sich – je nach Regelung der Pflegekasse – kombinieren, um Auszeiten bestmöglich abzudecken. Wir beraten, welche Reihenfolge und Aufteilung für Sie sinnvoll ist.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich jetzt einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Dieses Budget können Sie flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege einsetzen – komplizierte Umwidmungen entfallen.
Bereits im 1. Halbjahr 2025 genutzte Beträge werden angerechnet.
Sonderregelung 2024 (Rückblick): Für Pflegebedürftige unter 25 mit Pflegegrad 4 oder 5 galt der gemeinsame Betrag bereits seit 01.01.2024 (damals 3.386 €).
Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.
- Telefon: 038326 - 53000
- Fax: 038326 - 391199
- Mail: info@hansepflege-ambulant.de